Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann ein Arbeitnehmer erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille hat?

KomNet Dialog 28960

Stand: 20.02.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Bildschirmbrillen

Favorit

Frage:

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann ein Arbeitnehmer erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille hat, z.B. alle 2 Jahre, oder bei Verschlechterung der Sehkraft um einen bestimmten Dioptrien-Wert?

Antwort:

Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.


In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:


"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"


Fazit:

Wenn bei einer erneuten Angebotsvorsorge festgestellt wird, dass die Sehkraft sich so verschlechtert hat, dass eine neue Bildschirmarbeitsbrille erforderlich ist, hat der Beschäftigte erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille. Dies ist durch den Arzt zu beurteilen.