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werden.Sollte sich ein Arbeitgeber grundsätzlich bezüglich der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verweigern, besteht letztlich die Möglichkeit, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden. Eine auf Gesprächsbereitschaft und Kooperation basierende Lösung ist natürlich immer vorzuziehen. ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbes ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen. Der erford ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung wird er sich in der Regel der Sachkunde der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes bedienen. Kleine Betriebe haben meist keine(n) eigene(n) Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft, sondern sind vertraglich an ein überbetriebliches Zentrum ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Sehabstand sollte auch die Betriebsärztin/der Betriebsarzt zu Rate gezogen werden. ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 25
ausgegangen werden muss. Inwieweit auf subjektive Eindrücke der Beschäftigten bei der Verwendung von vormals in Laboratorien verwendeten Arbeitsmittel eingegangen wird, sollte daher im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372
der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob der gleiche Gesundheitsschutz erreicht wird, kann nur im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Hierbei ist insbesondere der Betriebsarzt, aber auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Fazit: Eine abschließende Antwort ist uns ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
beeinflusst wird. Um eine Über- oder Unterforderung der Beschäftigten bei den Kontroll- und Überwachungstätigkeiten zu vermeiden, sollte die Art der Tätigkeit und die Anzahl der zu überwachende Monitoranzeigen unter Beteiligung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalvertretung (Betriebsrat) festgelegt werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
senkrecht zur Oberfläche des Bildschirmes betrachtet werden kann. Bei der Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes sollte die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarztes beteiligt werden. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
/ der Betriebsarzt sowie die betroffenen Beschäftigten beteiligt werden. Auch eine technische Beratung seitens der Hersteller ist durchaus empfehlenswert.Hinweis:Handelt es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um ein Callcenter, erhalten sie weitere Informationen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Eingabe des Suchwortes "CallCenter". ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes eigenverantwortlich treffen.In letzter Konsequenz sollte der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die den Mindestanforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes entsprechen. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und daraus resultierend die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Im Anhang ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden. Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
von der Sicherheitsfachkraft und vom Betriebsarzt beraten lassen. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962