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Muss der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren?

KomNet Dialog 25951

Stand: 25.03.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Homeoffice, Telearbeit, Mobile Arbeit

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Frage:

Muss der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren?

Antwort:

Eine Regelung zur Fragestellung, ob der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren muss, kann nur aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.


Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.


Üblicherweise wird in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt, welche Arbeitsmittel an einem Tele- oder Home Office Arbeitsplatz benötigt werden.


Für Tele- oder Home Office Arbeitsplätze sind in der Regel gegenüber den üblichen baurechtlichen Anforderungen in Bezug auf die private Wohnung keine weitergehenden Maßnahmen des Brandschutzes oder der Ersten Hilfe erforderlich.


Die Entscheidung darüber muss aber letztlich der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes eigenverantwortlich treffen.


In letzter Konsequenz sollte der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die den Mindestanforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes entsprechen.