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Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
Die grundsätzlichen Regelungen finden sich unter Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter Nummer 6.1 Absatz 5 nachzulesen, dass die Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
Ein Touchscreen ist ein kombiniertes Ein- und Ausgabegerät, bei dem durch Berührung von Teilen eines Bildes der Programmablauf eines technischen Gerätes, meist eines Computers, direkt gesteuert werden kann. Im Fall des angeführten Kassenarbeitsplatzes erfolgt die Eingabe über einen Touchscreen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt im Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 42788
Gemäß § 1 Absatz 5 Ziff. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt der Anhang Nummer 6 nicht für die Arbeit an Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten.In der Veröffentlichung des LASI - LV 40 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (Stand: Aug. 2020) wird unter Nr. 3 angeführt:"Frage:Wann liegt ein Bedienerplatz von Maschinen ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 12103
Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Ziffer 6.4 folgendes zu Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen nachzulesen:"(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
Nein, eine solche Tastatur entspricht nicht den ergonomischen Vorgaben.Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:1.sie müssen vom Bildschirm ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 42920
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.Dort stehen unterNr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte undNr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von BildschirmarbeitsplätzenAnforderungen ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
nutzen.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss. Ebenso die Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten die erforderliche Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen [Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)].Überlässt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
Einrichten eines Bürocontainers folgende Mindestanforderungen erfüllt sein müssen: - ausreichend Tageslichteinfall entsprechend Ziffer 3.4 des Anhangs der ArbStättV. Hier wird grundsätzlich auch eine direkte Sichtverbindung nach außen gefordert. Es werden jedoch auch Ausnahmen beschrieben. - gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur entsprechend Ziffer 3.5 des Anhangs der ArbStättV in Verbindung mit ASR ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
Bildschirmarbeitsplätze müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen. Unter der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV sind grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes formuliert. Unter Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs heißt es: "Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 5 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...
Stand: 03.09.2019
Dialog: 42827
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 7975