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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Argumente gibt es für eine helle Arbeitsumgebung bei Bildschirmarbeit?

KomNet Dialog 16020

Stand: 06.01.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Beleuchtung, Blendung

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Frage:

Wir beobachten immer häufiger, dass Kollegen an ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzen und neben der Deckenbeleuchtung auch zusätzlich den Raum durch Innenrollos verschatten und so in einer eindeutig, aber bisher nicht gemessenen, dunklen Umgebung arbeiten. Was kann ich als Sicherheitsfachkraft dagegen tun? Die Kollegen argumentieren, dass Sie das so gewöhnt sind. Laut BG sollten ja 500 lx auf der Arbeitsoberfläche vorliegen. Kann ich den Kollegen die Verwendung der Deckenbeleuchtung vorschreiben? Welche Argumente kann ich den Kollegen entgegenbringen diesen Zustand abzustellen?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden."

Sie können bereits an diesem Auszug erkennen, dass individuelle Voraussetzungen, wie zum Beispiel Art der Arbeitsaufgabe, indivduelles Sehvermögen, Arbeitsumgebung und persönliche Wahrnehmung, hier eine große Rolle spielen. Es ist zwar nach der DIN 5035-7  sowie der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber die von Ihnen erwähnten 500 lx zur Verfügung stellen muss; ob und inwieweit der einzelne Arbeitnehmer dies in Anspruch nimmt, ist ihm aber letztlich selber überlassen.
Die Frage nach Argumenten bei Problemstellungen, die die persönliche Wahrnehmung betreffen, ist sehr schwierig. In der DGUV Information 215-410 werden unter Nr. 7.4.2 sehr ausführlich alle Erfordernisse bzgl. der Beleuchtung an Bildschirmarbeitsplätzen detailliert erläutert.

Wir empfehlen auf Grundlage des Leitfadens im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die einzelnen Argumente mit den jeweiligen Mitarbeitern gemeinsam zu erarbeiten. Nur dann besteht auch eine realistische Chance, individuelles Verhalten und Gewohnheiten durch Einsicht zu verändern. Neben der Beteiligung der Fachkrfat für Arbeitssicherheit sind die Einbindung eines Arbeitsmediziners und einer externen Expertenberatung (z.B. TÜV, BG,etc...) hier oft sehr hilfreich.

Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.

Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.