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Gibt es eine Empfehlung bzgl. der Farbtemperaturen von Lampen, die ein Bildschirmarbeitsplatz haben sollte?

KomNet Dialog 9852

Stand: 22.03.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Beleuchtung, Blendung

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Frage:

Gibt es eine Empfehlung bzgl. der Farbtemperaturen von Lampen, die ein Bildschirmarbeitsplatz haben sollte? Ich bin mir nicht sicher, schätze aber, dass ca. 3.000 bis 4.000 K (neutral weiß) ein gute Lösung sind.

Antwort:

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung". Hier wird zur Farbwiedergabe unter dem Punkt 5.4 folgendes ausgeführt:


"(1) Es müssen Lampen mit mindestens einem Farbwiedergabeindex nach Anhang 1 verwendet werden. Durch die Leuchte darf dieser Farbwiedergabeindex nicht unterschritten werden. Für Arbeitsplätze, die im Anhang 1 nicht aufgelistet sind, sind die erforderlichen Werte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

(2) Durch Auswahl der Lampen und Leuchten ist sicherzustellen, dass Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben als solche erkennbar sind sowie die Signalwirkung von selbstleuchtenden Sicherheitszeichen nicht beeinträchtigt wird. Werden Lampen mit einem Farbwiedergabeindex Ra < 40 verwendet, muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass Sicherheitsfarben erkennbar bleiben (z. B. durch Hinterleuchtung oder Anstrahlung)."


Detaillierte Informationen zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung von Büro-/Bildschirmarbeitsplätzen bieten auch folgende berufsgenossenschaftlichen Regelwerke an:

DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"

DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen"

Kapitel 2.5. der DGUV Information 215-442 beschäftigt sich ausführlich mit der Lichtfarbe und Farbwiedergabe. Danach werden für die Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen warmweiße (Farbtemperatur < 3300 K) oder neutralweiße (Farbtemperatur: 3300 K - 5300 K) Beleuchtungen bevorzugt.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten.