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Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen / Folientastaturen zulässig?

KomNet Dialog 42920

Stand: 12.11.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Sonstige Fragen zur Bildschirmarbeit

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Frage:

Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen bzw. Folientastaturen zulässig? Diese haben den Vorzug einer einfacheren Reinigung, da sie keine Spalten und Ritzen aufweisen, doch ist ihre Bedienung bzw. Benutzung auch ergonomisch im Sinne des Punktes 6.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung? Ich denke da an Aspekte wie Tastenweg, deutlich wahrnehmbarer Druckpunkt der Tasten und Tastendruckkraft.

Antwort:

Nein, eine solche Tastatur entspricht nicht den ergonomischen Vorgaben.


Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.

In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:

"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

1.sie müssen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein,

2.sie müssen neigbar sein,

3.die Oberflächen müssen reflexionsarm sein,

4.die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen,

5.die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar sein."


Weitere Erläuterungen finden sich in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Unter dem Punkt 8.2.2 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:


"Eine ergonomische Bedienung der Tastatur ist gegeben, wenn eine sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung für den Benutzer sowie ein schnelles Auffinden der jeweiligen Taste und eine gute Fingerführung gewährleistet sind (Abbildung 23).

Dies erfordert:

•Konkave Tastenflächen mit Kantenlängen oder Durchmessern von 12 mm bis 15 mm und Tastenmittenabstände von 19 mm

•Bei alphanumerischen Tastaturen eine deutliche Trennung des Buchstabenbereiches vom numerischen Bereich

•Einheitliche Anordnung von Zeichentasten des alphanumerischen Bereiches und des numerischen Bereiches sowie der Belegung der Tasten mit Schriftzeichen

•Deutliche Abhebung der übrigen Tasten von Funktionstasten und Funktionsblöcken – zum Beispiel durch Farbe, Form, Abstand, Lage

•Begrenzung der Mehrfachbelegungen einzelner Tasten

•Sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung mit einem Tastenweg von 2 mm bis 4 mm und einem deutlich wahrnehmbaren Druckpunkt sowie einer Tastendruckkraft in der Größenordnung von 0,5 N bis 0,8 N."


Hinweis:

Auf die Informationen, an die ergonomischen Anforderungen an die Tastatur bei ergo-online, möchten wir hinweisen.