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Muss der Arbeitgeber Beschäftigten im Homeoffice einen Feuerlöscher und einen Verbandkasten zur Verfügung stellen?

KomNet Dialog 28379

Stand: 16.08.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Homeoffice, Telearbeit, Mobile Arbeit

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Frage:

Muss der Arbeitgeber Beschäftigten im Homeoffice einen Feuerlöscher und einen Verbandkasten zur Verfügung stellen, obwohl nach der neuen Arbeitsstättenverordnung für Telearbeit nur die § 3 und § 6 sowie Anhang Nr. 6 gelten (und damit § 4 Abs.3 und Anhang Nr. 2.2 im Umkehrschluss nicht gelten)? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage?

Antwort:

Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:

"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur

1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,

2. § 6 und der Anhang Nummer 6,

soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind."


Da der Arbeitgeber aber prinzipiell eine gesetzliche Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten hat, empfehlen wir im Rahmen der Unterweisung (§ 6 ArbStättV) auf die Sinnhaftigkeit eines Feuerlöschers und eines Verbandkasten (auch im Privatbereich) hinzuweisen.