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KomNet-Wissensdatenbank

Muss eine verordnete Computerschutzbrille vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden?

KomNet Dialog 16487

Stand: 20.02.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Bildschirmbrillen

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Frage:

Mitarbeiter haben an einem Sehtrainig teilgenommen und haben folgende Empfehlung erhalten: "Bei der Bildschirmarbeit blickt man lange Zeit direkt in die Lichtquelle, sodass die Strahlung ungefiltert und gebündelt in die Stelle des schärfsten Sehens trifft. UV-Licht wird von der Augenlinse ausgefiltert, blaues Licht nicht. Dieser blaue Lichtanteil kann auf Dauer zu Schäden führen. Damit der blaue Lichtanteil nicht das Auge schädigt, wurde Ihnen empfohlen, sich eine Computerschutzbrille an zu schaffen." Muss diese Computerschutzbrille vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden (PSA)? Welche rechtliche Grundlage gibt es für diese Brille?

Antwort:

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:


"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind"


Erläuterungen zu den Sehhilfen sind der DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz" zu entnehmen. Auf die Informationen in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" weisen wir ebenfalls hin. Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen .


Auf Sehhilfen, die bestimmte Farbanteile aus dem Licht herausfiltern, wird dort allerdings nicht eingegangen.

Uns sind auch keine Vorschriften oder Regeln staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher Art bekannt, die eine solche Brille empfehlen oder fordern.