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Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt. Die Forderun ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274
Grundlage für die Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsplätze zu erstellen hat. Auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen in Laufric ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein:...- Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben."Ein Pausenraum für zwei Mitarbeiter ist jedoch in der betrieblichen Wirklichkeit vielfach nur schwer umzusetzen. Daher sieht die Arbeitsstättenverordnung auch die Schaffung ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht für die Beschäftigten (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Für eine entsprechende Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Nach § 3a Absatz 2 ArbStättV gilt ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einen Raum kombiniert als Arbeits-/Büroraum und Aufenthaltsraum/Pantry einzurichten. Aber dieses Vorhaben ist sehr sorgfältig (durch den Arbeitgeber) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten:Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (beispielsweise Verkehrswege, Lärm, Lüftung, Ergonomie und hy ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
. Hier wird ausgeführt:"AbständeBedien- und Verkehrsflächen müssen ausreichend bemessen sein.Arbeiten zwei bis vier Personen zwischen den Arbeitsflächen, so beträgt der Mindestabstand 1,45 m. Weitere Empfehlungen zu Abständen zwischen Arbeitsflächen oder Geräten gibt DIN EN 14056 „Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage“. Hierbei handelt es sich um Mindestmaße. Die Abstände sind zu vergrößern ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
Die ASR A1.8 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen.Grundsätzlich dürfen Verkehrswege nicht durch einzelne Stufen unterbrochen werden. Können Höhenunterschiede nicht durch eine Schrägrampe (siehe ASR A1.8 Abschnitt 4.1 Absatz 2) ausgeglichen werden, ist eine Stufenfolge von mindestens zwei zusammenhängenden Stufen ...
Stand: 13.02.2024
Dialog: 43901
Als Laufstege dürfen auf Kränen nur Einrichtungen genutzt werden, die dafür vorgesehen und entsprechend abgesichert sind.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" wird dazu unter § 10 ausgeführt, dass für Wartungs- und Reparaturarbeiten an maschinellen und elektrischen Einrichtungen, die nicht vom Boden aus durchgeführt werden können, Arbeitsstände oder -bühnen vorhanden sein müssen, die gefahrlos erreich ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Ja, vorzugsweise müssen alle Freisitze nach Ihrer Definition eine Treppe mit mindestens drei Stufen zwischen zwei Ebenen aufweisen. Alternativ können Rampen eingesetzt werden.Nur in begründeten Fällen kann ein Abweichen möglich sein. Dies ist dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beschreiben und insbesondere sind die erforderlichen Ersatzmaßnahmen festzulegen. ...
Stand: 20.10.2024
Dialog: 44028
Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" kann ein Nebenfluchtweg als Notausstieg gestaltet werden. Generell ist ein Nebenfluchtweg zur Flucht aus Bereichen erforderlich, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg (das Treppenhaus) nicht mehr sicher begehbar ist.Nach Abschnitt 3.10 ist ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Fl ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
• mit Zwischenhandläufen ausgerüstet sein, mit denen sie in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt werden, wenn die Stufenbreite mehr als 4 m beträgt. In Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen Treppen auf beiden Seiten einen Handlauf besitzen."Die grundsätzlichen Anforderungen an Handläufe sind in der DGUV Information 208-005 und der ASR A1.8 "Verkehrswege" identisch. Auch in der ASR A1.8 wird ein Handlauf ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 19450
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Die grundsätzlichen Anforderungen finden ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermiede ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Beschichtungsstoffe". Unter Nummer 5 ist hier u. a. nachzulesen:"Fluchtwege müssen so angelegt sein, dass Lackierräume auf kürzestem Weg verlassen werden können. Fluchtwege dürfen nicht durch oder in andere explosionsgefährdete Räume oder Bereiche (z. B. Lacklager) führen.Grundsätzlich sind in Lackierräumen mindestens zwei möglichst an entgegengesetzten Wänden liegende Notausgänge erforderlich." ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
hinsichtlich der Rutschhemmung unterscheiden:1. um mehr als eine R-Gruppe bei zwei angrenzenden Bereichen.2. um mehr als zwei R-Gruppen, wenn der Übergang zu einer anderen Rutschhemmungdeutlich erkennbar oder zu erwarten ist (z. B. bei Türdurchgängen oder -durchfahrten).Bestehen aufgrund unterschiedlicher Rutschhemmungen Stolper- oder Rutschgefahren, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, wie Übergangsbereiche ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
hinsichtlich der Rutschhemmung unterscheiden:1. um mehr als eine R-Gruppe bei zwei angrenzenden Bereichen.2. um mehr als zwei R-Gruppen, wenn der Übergang zu einer anderen Rutschhemmungdeutlich erkennbar oder zu erwarten ist (z. B. bei Türdurchgängen oder -durchfahrten).Bestehen aufgrund unterschiedlicher Rutschhemmungen Stolper- oder Rutschgefahren, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, wie Übergangsbereiche ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Die Landesbauordnungen sind Gesetze der Länder und gelten unabhängig von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes. Bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen ist der Bauherr grundsätzlich verpflichtet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Treten bei der Gegenüberstellung mit der Landesbauordnung Abwei ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 1859
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts, bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:Vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42395
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: BauO NRW und IndBauRL) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, ASR A2.3). In § 3a der ArbStättV läßt sich nachlesen, dass soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501