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Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 13129
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.In § 4 ArbStättV wird ausdrücklich gefordert, dass Arbeitsstätten in Stand zu halten sind.Nach Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
entsprechend der Verordnung bzw. den Vorgaben des Anhangs errichtet und betrieben werden. Nach Ziffer 2.1 des Anhangs müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten bestehen, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen. Konkretisierende Maßnahmen zu dieser Forderung ergeben sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. (6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. (7) Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
Grundsätzlich ist hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 2.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
) zu berücksichtigen. Nach Nummer 1.8 des Anhangs zur ArbStättV müssen Verkehrswege, dazu gehört gemäß Nummer 3.3 der ASR A1.8 auch der von Ihnen beschriebene Wartungsgang, so bemessen sein, dass sie nach ihrem Bestimmungszweck sicher begangen werden können. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. Bezüglich der Maße ergibt ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter Ziffer 1.5 (3) folgendes ausgeführt:"Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.In Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Nein!Begründung:In § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist bereits die Forderung erhoben, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen.In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", Punkt 4 "Allgemeine Anforderungen" heißt es:"[…](3) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
Der von Ihnen zitierte Passus aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang 3.4. Abs. 4) bedeutet nicht, dass jeder Arbeitsraum mit Tageslichteinfall über Jalousien oder Vorhänge verfügen muss. Ob die Stärke des Tageslichteinfalls regulierbar sein muss, ist vielmehr abhängig von der Art der Tätigkeit.In der konkretisierenden ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" ist in Absatz 1 ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 28188
):"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
des Arbeitsschutzausschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) heranzutragen und anzuregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss mit dem Ziel zu erörtern, eine akzeptable Lösung zu finden. Hinweis:Nach der Nummer 3.4 Absatz 2 Beleuchtung und Sichtverbindung des Anhangs der ArbStättV müssen Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Unter dem Punkt 2 Anwendungsbereich der ASR A1.8 "Verkehrswege" ist folgendes nachzulesen:"Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen inklusive Treppen, ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen, Laderampen sowie Fahrsteigen und Fahrtreppen. Sie gilt nicht für Zu- und Abgänge in, an und auf Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
, wenn beispielsweiseder Raum zwischen zwei Arbeitsflächen nicht nur als Bewegungsraum der dort unmittelbar Tätigen, sondern auch als Verkehrsweg für andere Personen dient,besondere Arbeitsbedingungen vorliegen, beispielsweise bei erhöhter Brand- und Explosionsgefahr,die Arbeitsflächen länger als 6 m sind,zwischen den Arbeitsflächen mehr als 4 Personen arbeiten odersich zwei Abzüge gegenüberstehen.Der Abstand ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036