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– als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen." Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 11796
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar, die ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
"Beleuchtung" und in der ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" www.baua.de/asr konkretisiert. Die Anforderung bezüglich selbstleuchtender Lichtschalter aus der alten ArbStättV (vor August 2004) wurde in die aktuelle ArbStättV und die dazu veröffentlichten ASR nicht übernommen. Die alte ArbStättV gilt auch nicht als Stand der Technik, in Einzelfällen kann sie allenfalls ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV35) unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten von Installationen ...
Stand: 19.08.2013
Dialog: 19209
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032/ Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie im Internet z.B. unter: http://www.dguv.de/inhalt/medien/datenbank/index.jsp . Stand: 20.08.2003 ...
Stand: 16.11.2015
Dialog: 2026
kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in den Technischen Regeln konkretisiert.Ein geeignetes Gremium, Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
Körpergröße der nutzenden Person mit einer deutlichen Bevorzugung von Schreibtischen, die sich zum Sitzen und Stehen eignen. Die aktuellen Angaben des Standes der Wissenschaft finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.Die Arbeitsstättenverordnung mit den darauf beruhenden weiteren Regelungen gilt unabhängig von einer zeitlichen Nutzung der Büroarbeitsplätze. "Erleichterungen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 24861
).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
werden können.Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten zum Zeitpunkt der Bekanntgabe den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie erleichtern dem Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV und die Festlegung der geeigneten Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ist.Hinweise zur Gestaltung von Küchenarbeitsplätzen sind u.a. in der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" enthalten. Als Stand der Technik haben sich demnach, nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen bewährt: Für jeden Beschäftigten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
und der ergriffenen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik sicher sind (siehe § 4 Abs. 1 BetrSichV). Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 3 BetrSichV zu ermitteln und die sich daraus ggf. ergebenden erforderliche Maßnahmen zu veranlassen.Weiterhin ist die Nummer 3 des Anhangs 1 zu beachten.Weitere Informationen finden Sie in der TRBS 2121 "Gefährdung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert ist,• Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind,• ein sicherer Stand an der Ausstiegsstelle gegeben ist,• am Dachausstieg oder dessen Nähe sich ein Anschlagpunkt befindet."Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht der Länder ergeben. Hierzu können wir keine Aussage treffen. Für eine entsprechende Aussage wenden Sie sich bitte an die zuständige Baubehörde. ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
. In dem Gutachten wurde eine Studie betrachtet, in welcher verschiedene Räumungsszenarien in verschiedenen fiktiven Büro- und Verwaltungsgebäuden simuliert wurden.Somit wurden erstmals auf Grund der Erkenntnisse einer Räumungssimulation Maßnahmen abgeleitet und diese in das technische Regelwerk aufgenommen. In der ASR A2.3 (Stand März 2022) werden nunmehr zwei wesentliche Verfahren für die Bestimmung der lichten ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867
, heizbare und beleuchtbare Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Waschmöglichkeiten mit fließendem Frischwasser sowie Desinfektions-, Reinigungs- und Hautschutzmittel zur Verfügung stehen."Inwieweit die Wasserversorgung über Kunststoffkanister erfolgen kann, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV beurteilen. Hierbei hat er den Stand der Technik, Arbeitsmedizin ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191