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Wie breit muss die Bewegungsfläche zwischen Küchengeräten und Tischen in einem Zelt sein?

KomNet Dialog 11897

Stand: 07.06.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Arbeitsplätze und Arbeitsstätten

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Frage:

Es sollen mehrere Küchengeräte Grills, Friteusen, Bratpfannen in einer Reihe im Zelt aufgestellt werden, es folgt eine freie Bewegungsfläche. Dann soll eine Reihe Tische zur Bedienung aufgestellt werden. Wie breit muß die Bewegungsfläche zwischen Küchengeräten und Tischen sein.

Antwort:

Für die Breite der angesprochenen Bewegungsfläche zwischen den Küchengeräten und der "Bedienungstheke" gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse eigenverantwortlich ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ist.


Hinweise zur Gestaltung von Küchenarbeitsplätzen sind u.a. in der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" enthalten. Als Stand der Technik haben sich demnach, nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen bewährt: Für jeden Beschäftigten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. Weiter sollte die freie Bewegungsfläche an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein. Es ist darauf hinzuweisen, dass Arbeitsräume, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, nach den Anforderungen der Verordnung über Lebensmittelhygiene errichtet sein müssen.


Auf das nachfolgende berufsgenossenschaftliche Regelwerk der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten - BGN, weisen wir ebenfalls hin, (http://vorschriften.portal.bgn.de/9427?wc_lkm=7208 ):

0.10 Küchenplanung 

8.19 Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen

8.20 Hygiene in Küchen