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Welche Tischhöhe ist für einen (Büro-)Schreibtisch vorgeschrieben?

KomNet Dialog 24861

Stand: 28.02.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Büroarbeitsplätze

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Frage:

Welche Tischhöhe ist für einen (Büro-)Schreibtisch vorgeschrieben? Muss dieser höhenverstellbar (manuell bzw. elektrisch) sein? Wenn ja, ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Welches Gesetz/Vorschrift? Ist der Arbeitgeber verpflichtet auch bei temporären Büroarbeitsplätzen (z. B. für ein Jahr), falls es eine gesetzliche Vorgabe gibt, die Anforderungen für Büroarbeitstische einzuhalten. Oder muss sich der Beschäftigte mit einen Schreibtisch zufrieden geben der eine feste Höhe ( z. B. 68 cm) hat und nicht verstellbar ist?

Antwort:

Zur Zeit existiert keine Vorschrift, die dazu zwingt, alle Schreibtische höhenverstellbar auszurüsten. Gleichzeitig steigen die Probleme mit Muskel- und Skeletterkrankungen, ohne daß die Schulmedizin die Ursachen dafür wirklich verstanden hätte oder Kenntnis von einer sinnvollen Abhilfe zur Verfügung hätte.


Der Trend der Tischhöhen geht zur Anpassung der Schreibtischhöhe an die jeweilige Körpergröße der nutzenden Person mit einer deutlichen Bevorzugung von Schreibtischen, die sich zum Sitzen und Stehen eignen. 


Die aktuellen Angaben des Standes der Wissenschaft finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.



Die Arbeitsstättenverordnung mit den darauf beruhenden weiteren Regelungen gilt unabhängig von einer zeitlichen Nutzung der Büroarbeitsplätze. "Erleichterungen" für eine befristete Nutzung gibt es nicht.


Hinweis:

Auf die Informationen unter www.ergo-online.de und die DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung möchten wir hinweisen.