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Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, ist die Arbeit insoweit einzustellen." Bei der Beurteilung der Lagereinrichtungen und –geräte ist die DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" anzuwenden. Bezüglich verfahrbarer Lagereinrichtungen sind die Abschnitte 4.3.5 und 5.2.2. relevant. Zur Vermeidung von Stolperstellen müssen im Bodenbereich von verfahrbaren Regalen ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben."Fazit:Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Kennzeichnung der Stoßkanten, unter Berücksichtigung der v. g. Informationen, eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben." ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
,– psychologische Wirkung beim Einsatz in hoch gelegenen Arbeitsbereichen, z. B. die Durchsicht nach unten.Konkretisiert wird dies durch Punkt 2.4.2 der DGUV Information 208-007 "Roste - Auswahl und Betrieb":"Bei Gitterrosten, die in öffentlichen Verkehrswegen verlegt werden sollen, z. B. vor Eingängen von allgemein zugänglichen Gebäuden oder vor Schaufenstern, muss die Maschenweite klein gehalten ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4688
. Informationen festzulegen, wie hoch die Paletten gestapelt werden dürfen. ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtweg ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
für Überfälle. Weitere Gesichtspunkte zur Beurteilung des Überfallrisikos sind unter Ziffer 4.2.6 der DGUV Regel 108-004 zu finden. Aber auch bei einem Spitzenhotel der Oberklasse in einem Kurort kann die Geldsumme durchaus so hoch sein, dass z.B. der Überfall auf einen Geldboten attraktiv wird. Die DGUV Regel behandelt ja nicht nur den Kassenbereich, sondern es müssen alle Tätigkeiten beurteilt ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 2527
von Gefahrenbereichen" wird unter Punkt 5.1 festgelegt, dass Umwehrungen bei Absturzhöhen bei mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein müssen. Wählt der Betreiber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Für den Arbeitgeber ist im Hinblick auf diesen Aspekt vor allem die Gefährdungsbeurteilung relevant ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
zu Frage 1: Die Regelungen zur Sichtverbindung nach Außen finden sich unter dem Punkt 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für 1. Räume, bei denen betriebs-, produktio ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen r ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1 Abs.4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Unter Punkt 5.1 Abs.2 wird Folgendes ausgeführt: "Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
Nein, das ist nicht zulässig.In der ASR A1.8 "Verkehrswege" heißt es in Abschnitt 4.5 "Treppen" Absatz 10:"(10) Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen meh ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
von Gefahrenbereichen“"Hinweise:Auf die DGUV Information 208-005 "Treppen" möchten wir hinweisen. Dort wird unter Nummer 4.5 "Treppen mit geringem Steigungsverhältnis (Stufenrampen)" ausgeführt: "Treppen mit geringem Steigungsverhältnis sind überwiegend im Freien anzutreffen. Bei dieser Treppenform wird der für sonstige Treppen zulässige höchste Auftritt von 32 cm in der Regel überschritten. Für die Entwässerung ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben.(2) Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
Die Forderung, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden müssen, findet sich nicht nur in Abschnitt 4 Absatz 3 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", sondern auch in § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) selbst. Damit wird der besondere Rang dieser Forderung deutlich. Eine Ausnahme von dieser Forderung ist nach dem Verordnungstext nur für ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43216
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen und müssen m ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589