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KomNet-Wissensdatenbank

Ist bei Europaletten eine Stapelung von 10m zulässig?

KomNet Dialog 42417

Stand: 22.08.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung

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Frage:

In einem Betrieb wird Kartonware auf Europaletten in Blocklagerung gelagert. Die einzelnen Paletten haben eine Höhe von ca. 2 m. Ist eine Stapelung von 10 m zulässig, wenn er die Paletten in einer Reihe versetzt stapelt (Mauerwerksähnlich) und inwieweit hat eine Bindung mit Wickelfolie Einfluss auf die zulässige Stapelhöhe?

Antwort:

In der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und Geräte" werden Informationen zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lagergeräten gegeben, dazu zählen auch Paletten.


Eine exakte Angabe der zulässigen Beladungshöhe oder Stapelhöhe kann es nicht geben, da diese

- von der Art der Lagerung (frei oder verzurrt bzw. mit Wickelfolie gebunden)

- von der Bodenbeschaffenheit

- vom Lagerort (Halle oder Freien (Windkräfte))

- vom Zustand der Paletten

abhängen. Grundsätzlich sind Lager und Stapel so zu errichten, zu erhalten oder abzutragen, dass Versicherte durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe nicht gefährdet werden. Entscheidend ist, dass der Stapel bei zu erwartenden horizontalen Kräften nicht umkippt, also standsicher ist. Im Einzelfall kann die Standsicherheit nur durch aufwendige Berechnungen überprüft werden (siehe Anhang 1 DGUV Regel 108-007).


Weiter muss für Lagergeräte eine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegen, welche für die Aufstellung und den Betrieb notwendige Kenndaten und Sicherheitsmaßnahmen enthält. Dazu gehören insbesondere Angaben über die zulässige Nutzlast, Auflast und Stapelhöhe sowie Hinweise auf besondere Gefahren bei der Stapelung.


Weitere Informationen zur Thematik enthält die DGUV Information 208-048 "Sicherung palettierter Ladeeinheiten".


Fazit:

Es ist Aufgabe des Unternehmers als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der o.g. Informationen festzulegen, wie hoch die Paletten gestapelt werden dürfen.