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Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777
) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind...."Im Anhang der ArbStättV finden sich unter der Nummer 4.2 u. a. noch folgende Informationen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - im § 6 Abs. 2. Hiernach hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Abs. 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert unter Ziffer 3.4 des Anhangs, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung -LV 40 ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- heißt es im Anhang unter Ziffer 4.1 Sanitärräume: "(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
3:Die Gesamtarbeitsfläche an Tischen oder Tischkombinationen darf nicht kleiner sein als 1,28 m² und an keiner Stelle eine geringere Tiefe als 800 mm aufweisen (DGUV Information 215-410, Punkt 7.3.1). Die freie Bewegungsfläche muss mind. 1,5 m² betragen und soll an keiner Stelle weniger als 1.000 mm breit sein (Punkt 1.2 Anhang der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit ASR A1.2).Wie bei Frage ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (ABl. EG Nr. L 393 S. 1). Soweit diese Arbeitsstätten oder ihre Betriebseinrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut oder die Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe wesentlich umgestaltet werden, hat der Arbeitgeber die erforderlichen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42355
zu berücksichtigen. … Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften der ArbStättV einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. … (§ 3 Abs. 1 ArbStättV)Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Grundsätzlich gilt nach Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
für Arbeitsstätten (ASR) zugrunde zu legen. Bei Einhaltung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Gemäß Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs zur ArbStättV müssen Arbeitsstätten u. a. mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d.h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Im Anhang ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
von Gefahrenbereichen“ zu erfüllen."Das bedeutet, dass Fluchtwege bei den die Gefahr des Absturzes besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können (siehe Nummer 2.1 Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Dabei sind vorzugsweise Umwehrungen gemäß der ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen " zu wählen. In Bezug ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
Nein, es ist nicht ausreichend, an einem Notausstiegfenster nur eine Klappleiter vorzuhalten.Anforderungen an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
Die Gestaltung von Arbeitsstätten wird in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV geregelt. Nach der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt, dass wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen fallen und keine Pausenräume vorhanden sind, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
Anforderungen an Sanitärräume (Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Hiernach müssen sich die Toiletten- und Waschräume in der Nähe von Arbeitsräumen befinden. Für Toilettenräume gilt zusätzlich, dass diese sich in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258