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ungefähr 1,4 : 1 beträgt.(3) Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen."Bevorzugt sollen die Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 verwendet ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Länge des Fluchtweges erforderlich ist, z. B. bei Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Hinweis: Bezüglich der Begriffsbestimmung Gefahrstoffe siehe Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)."Sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
durch explosionsgefährliche Stoffe besteht bis zu 10 mbetragen.(...)(3) Für Räume, in denen eine andere Gefährdung als nach Absatz 2 Nummer 1 bis Nummer 4 besteht, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der geltenden Technischen Regeln ermittelt werden, ob gegebenenfalls eine geringere Länge des Fluchtweges erforderlich ist, z. B. bei Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
, ist außerdem die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" heranzuziehen.Hier lässt sich In Abschnitt 4.2 (5) nachlesen, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Hierzu gehören auch Flucht- und Rettungswege.Nach Abschnitt 5.5 (1) hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter."- DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger"Wir empfehlen für die Lagerung von Reifen vom Fachhandel angebotene Lagereinrichtungen zu verwenden. Dieses hätte neben einer sicheren ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
zur Flucht aus Bereichen, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg nicht mehr sicher begehbar ist, wenn z. B.:1. der Hauptfluchtweg durch Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung führt, 2. Gefährdungen durch Lagerung oder Verwendung von Gefahrstoffen in der Nähe der Hauptfluchtwege vorhanden sind,[…]"Weiter fordert die TRGS 526, dass Türen von Laboratorien in Fluchtrichtung aufschlagen ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" werden Informationen zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lagergeräten gegeben, dazu zählen auch Paletten.Eine exakte Angabe der zulässigen Beladungshöhe oder Stapelhöhe kann es nicht geben, da diese- von der Art der Lagerung (frei oder verzurrt bzw. mit Wickelfolie gebunden)- von der Bodenbeschaffenheit- vom Lagerort (Halle ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
Brandgefährdung führt,2. Gefährdungen durch Lagerung oder Verwendung von Gefahrstoffen in der Nähe der Hauptfluchtwege vorhanden sind,3. Einwirkungen durch gefährliche Arbeiten vorhanden sind, z. B. in Aufstellräumen für Dampfkesselanlagen,4. bei einer hohen Anzahl von Personen im Hauptfluchtweg eine geordnete Flucht nicht mehr möglich ist,5. bei Produktions-, Lagerräumen oder Werkstätten, deren Grundfläche ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
, wenn Sicherheits-oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: - Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung in Hitze, Kälte, Nässe oder Staub, -Überschreitung der Auslösewerte für Lärm oder Vibrationen (siehe LärmVibrationsArbSchV), -Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen, - unzuträgliche Gerüche, - überwiegende Arbeiten im Freien, -andauernde, einseitig ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
) Ein Nebenfluchtweg ist erforderlich zur Flucht aus Bereichen, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg nicht mehr sicher begehbar ist, wenn z. B.:1. der Hauptfluchtweg durch Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung führt,2. Gefährdungen durch Lagerung oder Verwendung von Gefahrstoffen in der Nähe der Hauptfluchtwege vorhanden sind,3. Einwirkungen durch gefährliche Arbeiten vorhanden sind, z. B ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
von Hygienebehältern mit Deckel analog wie in Toilettenzellen für Frauen (z. B. Betätigung mit dem Fuß)Bereitstellung von Hygienebeuteln in der ToilettenzelleBei Bedarf abschließbare Einrichtungen zur Lagerung von persönlichen Sanitätshilfsmitteln, z. B. im VorraumKennzeichnung des Toilettenraumes bzw. der Toilettenzelle (Beispiel siehe Abbildung)(...)"Fazit:Der von Ihnen genannte Abfalleimer mit Deckel und Fußtritt ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43571
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Die konkretisierende ASR A2.3 "Flucht ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
, die im Regelfall verschmutzte Kleidung aufweisen, sinnvoll sein. Die Maßnahmen sollten dann vorab mit der Personalvertretung besprochen werden.Nach dem Gefahrstoffrecht ist zu beachten, dass Beschäftigte in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen dürfen. Hierfür hat der Arbeitgeber geeignete Bereiche einzurichten. Dadurch, dass Stühle ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
. Für Pausenräume wird unter Nr. 4.1 Abs.11 der ASR A4.2 gefordert:Pausenräume und Pausenbereiche müssenüber möglichst ausreichend Tageslicht verfügen und ausreichend beleuchtet sein (siehe ASR A3.4 „Beleuchtung“),ausreichend temperiert sein (siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“) undgesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (siehe ASR A3.6 „Lüftung“).Die genannten ASR finden Sie unter diesem ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
, dass Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend mit Tageslicht beleuchtet sein und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Diesen Ansprüchen genügt der von Ihnen beschriebene Raum nicht und ist somit nicht als Bereitschaftsraum zulässig.In dem Raum muss eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein, siehe hierzu die ASR A3.6 "Lüftung ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
für Arbeitsstätten, hier die ASR A3.6 "Lüftung". Hier ist unter dem Punkt 4.1 Absatz 1 folgendes zur Luftqualität nachzulesen:"In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität. Sollte die Außenluft im Sinne des Immissionsschutzrechts unzulässig belastet oder erkennbar beeinträchtigt sein, z. B ...
Stand: 08.06.2022
Dialog: 5551
für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Ein generelles Verbot bezüglich Essen und Trinken am Arbeitsplatz existiert allerdings nicht. Im Gegenteil: Insbesondere an heißen Tagen ist auf ausreichend Flüssigkeitsaufnahme zu achten (siehe auch https://www.baua.de).Allerdings dürfen Beschäftigte in Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.Hinweis: Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ ein." ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 13195
Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung eben ausgeführt sein, außerdem soll die Bildung von Wasserlachen vermieden sein. Fußböden müssen den in der Betriebspraxis zu erwartenden Belastungen und Beanspruchungen standhalten. Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm. Auf den Fußboden gelangende Flüssigkeit in fließfähiger Menge muss abfließen ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 11601