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Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Für die Größe der Arbeitsfläche von Laborarbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse selber ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15903
mit der Definition von Arbeitsräumen in denen Arbeitsplätze dauerhaft eingerichtet sind (§ 2 Absatz 3 ArbStättV) und andererseits zur Beschreibung der Anforderungen an eine dauerhafte Kennzeichnung (Nummer 1.3 Absatz 2 des Anhangs).Dauerhaft eingerichtet darf im eigentlichen Wortsinn verstanden werden als beständig, fest, haltbar, bleibend, anhaltend. Dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze sind z. B. die Werkstatt ...
Stand: 26.08.2025
Dialog: 44070
Verlassen der Arbeitsstätte auch nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu erhöhen, können optische Sicherheitsleitsysteme zusätzlich zur Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitszeichen oder zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung als Orientierungshilfe eingesetzt werden.Optische Sicherheitsleitsysteme führen insbesondere zu einer Verbesserung:1. der Wahrnehmung des Verlaufes und Begrenzung ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
-, Benutzer- oder Funktionsflächen überlagern. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel die Funktionsfläche eines Containers dar. Diese darf sich mit den Bewegungs- und Benutzerflächen oder mit Gängen zu einem von der selben Person genutzten Arbeitsplatz überlagern. Voraussetzung ist, dass sich die Auszüge im Gefahrfall schnell und leicht schließen lassen oder eine Zugangsbreite von mindestens 600 mm ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
führen, u. a. wird dort ausgeführt:"(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen)."Unter dem Abschnitt 8.3 finden sich abweichende Anforderungen an die Kennzeichnung von Nebenfluchtwegen, welche nicht über Hauptfluchtwege ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
oder stillende Mütter beschäftigt werden. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, diese Vorschrift schon beim Neubau von Arbeitsstätten zu berücksichtigen, da, wie Sie selbst schreiben, bei der Beschäftigung von Frauen im gebährfähigen Alter immer die Möglichkeit besteht, dass diese schwanger werden und dann entsprechende Räume / Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden müssen. ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18841
sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Zur sicheren Orientierung ist der Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.Im Anhang 3 der ASR A1.3 finden Sie ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan.Die ASR A2.3 schreibt unter Abschnitt 10 Absatz 2 vor, dass "Flucht und Rettungspläne […] aktuell ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
Sicherheitsabstand gewahrt werden. Darüber hinaus legt die ArbStättV selber keine konkreten Maße für Verkehrswege fest.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Wege für den Gehverkehr sollen demnach eine Mindestbreite von 0,9 m bei bis zu 5 Personen aufweisen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11577
Die Forderung, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden müssen, findet sich nicht nur in Abschnitt 4 Absatz 3 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", sondern auch in § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) selbst. Damit wird der besondere Rang dieser Forderung deutlich. Eine Ausnahme von dieser Forderung ist nach dem Verordnungstext nur ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43216
oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
auf die Anforderungen an die Umwehrungen siehe Punkt 5.1 der ASR A2.1.Beträgt der Abstand vom Fluchtweg zur Absturzkante mehr als 2,0 m, sind auch andere Schutzmaßnahmen möglich, z. B. Ketten oder Seile und gut sichtbare Kennzeichnung (ASR A 2.1, Punkt 5.4).Die zu treffenden Maßnahmen sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der v. g. Ausführungen zu ermitteln und festzulegen. ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV selbst enthält nur die allgemein gehaltene Forderung, dass der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen hat.Gemäß Ziffer 4.1 des Anhangs zur ArbStättV müssen sich (geeignete) Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Wasch- und Umkleideräumen befinden.Mit der Nr. 5.2 der in der Anfrage schon angeführten ASR A 4.1 ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
-Werkstatt und im übrigen Betrieb gilt die Betriebssicherheitsverordnung.Der Arbeitgeber hat bei der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die von der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
Link.Da für sogenannte Teeküchen keine konkreten Anforderungen bestehen, muss der Arbeitgeber diese Anforderungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der genannten Randbedingungen selbst festlegen. ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856