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Ist es zulässig eine Schlosserei und eine E-Werkstatt in einem Raum unterzubringen, und wo findet man die Rechtsgrundlage dafür?

KomNet Dialog 42654

Stand: 27.03.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Arbeitsplätze und Arbeitsstätten

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Frage:

Es sollen eine Schlosserei und eine E-Werkstatt eingerichtet werden. Ist es zulässig beide Werkstätten in einem Raum unterzubringen, und wo findet man die Rechtsgrundlage dafür?

Antwort:

Es ist zulässig eine Schlosserei und ein E-Werkstatt in einem Raum einzurichten.

Dabei sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.

Eine ausdrückliche Erlaubnis oder ein Verbot findet sich in keiner Vorschrift.


Für die Verwendung von Arbeitsmitteln in der Werkstatt, sowohl in der Schlosserei, als auch in der E-Werkstatt und im übrigen Betrieb gilt die Betriebssicherheitsverordnung.

Der Arbeitgeber hat bei der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die von der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von

  1. den Arbeitsmitteln selbst,
  2. der Arbeitsumgebung
  3. und den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel begonnen werden.

Der Arbeitgeber hat das Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel zu dokumentieren. Dabei sind mindestens anzugeben

1. die Gefährdungen, die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftreten,

2. die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,

3. …….

4. Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen (Absatz 6 Satz 1) und

5. das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5. (§ 3 BetrSichV)


Siehe auch:

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS 2111, Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen –

TRBS 1112 Instandhaltung

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung, Handbuch für Arbeitsschutzfachleute

BGHM, Praxishilfen zur Gefährdungsbeurteilungen in einigen Branchen

BG ETEM, Reparaturplätze und Prüfplätze in Werkstätten

BGHM, Bibliothek, Elektrotechnik