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Eine Forderung nach verschließbaren Einrichtungen findet sich in der Arbeitsstättenverordnung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Umkleideräumen (Nummer 4.1 Absatz 3 Anhang zur ArbStättV)."Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6179
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arb ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Ja, die Anbringung der Piktogramme bedeutet eine ständige Tragepflicht.In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" ist unter dem Punkt 3.5 folgendes nachzulesen:"Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt."Im Anhang 1 der ASR A1.3 finden sich Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen.Das Tragen der Schutzbrille wird mit dem Gebotszeichen ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42870
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
In einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin besteht eine Infektionsgefährdung der Beschäftigten im Sinne einer ungezielten Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen (siehe Biostoffverordnung - BiostoffV -).Kittel, die Ärztinnen bzw. Ärzte, das Assistenz- und das Reinigungspersonal in Arztpraxen tragen, dienen dem Schutz ihrer Kleidung gegen die Verschmutzung mit Krankheitskeimen (z. B ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
Als Laufstege dürfen auf Kränen nur Einrichtungen genutzt werden, die dafür vorgesehen und entsprechend abgesichert sind.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" wird dazu unter § 10 ausgeführt, dass für Wartungs- und Reparaturarbeiten an maschinellen und elektrischen Einrichtungen, die nicht vom Boden aus durchgeführt werden können, Arbeitsstände oder -bühnen vorhanden sein müssen, die gefahrlos erreich ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
auch auf solche betrieblichen Arbeitsplätze auszudehnen, die in eine Privatwohnung ausgelagert sind; dies entspricht nicht der Zielsetzung der Verordnung und auch nicht dem Willen des Verordnungsgebers." Die Tätigkeit der Sozialarbeiter und des anderen Betreuungspersonales unterliegt allerdings dem Arbeitsschutzgesetz, wenn diese als Arbeitnehmer und nicht freiberuflich oder ehrenamtlich tätig ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 13059
Anwendungsbereich der ASR A2.3 nennt explizit die Berücksichtigung anderer Personen. Somit ist auch Ihnen in der Planung ausreichend Rechnung zu tragen. ("Dabei ist neben den Beschäftigten die Anwesenheit von anderen Personen zu berücksichtigen.") ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 1707
besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes zu Umkleideräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Eine Arbeitsstätte muss den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entsprechen. Die Auszubildenden sind dabei allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt. Da die Arbeitsstättenverordnung umfangreiche Anforderungen an Einrichtung, Abmaße und Ausstattung einer Arbeitsstätte erhebt, ist eine konkrete Beantwortung der Fragestellung ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 1461
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, d. h. wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung in der Wohnküche tätig werden, ergeben sich die Anforderungen an den Fußboden aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Danach müssen Fußböden gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ausgeführt sein (Ziffer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV).Konkretisiert ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 5982
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 Absatz 3. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausre ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
ArbSchG). Dies gilt auch bei einer Beschäftigung seiner Arbeitnehmer in Fremdfirmen (siehe hierzu auch § 8 ArbSchG). Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte ist es, den Arbeitgeber im Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen und zu beraten. Wir schlagen daher vor, dass Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber anregen ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind." Daraus ergibt sich, dass die ArbStättV Anwendung findet, wenn in Gebäuden und Räumen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei ist es ausarbeitsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter/Pächter der Arbeitsstätte ist. Zum Betreuen der behinderten Menschen haben die Beschäftigten Zugang ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431