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Welche Anforderungen sind in kleinen Wohnküchen eines Altersheimes an die Ausführung der Fußböden hinsichtlich Rutschhemmung zu stellen?

KomNet Dialog 5982

Stand: 22.09.2016

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Fußböden

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Frage:

In Altenheimen wird zunehmend auf dezentrale Wohnbereiche umgestellt. Dazu gehören auch kleine Wohnküchen, in denen Bewohner selbst kochen. Welche Anforderungen sind hier an die Ausführung der Fußböden hinsichtlich Rutschhemmung zu stellen (welcher Rutschkoeffizient)?

Antwort:

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, d. h. wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung in der Wohnküche tätig werden, ergeben sich die Anforderungen an den Fußboden aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Danach müssen Fußböden gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ausgeführt sein (Ziffer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV).

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1,2 "Fußböden".

Für Fußböden von Stationsküchen wird in der ASR A1.5/1,2 die Bewertungsgruppe R 10 gefordert (Ziffer 9.7 des Anhang 2).