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KomNet-Wissensdatenbank

Welcher Personenkreis (Festangestellte, Besucher) ist in Bezug auf die Auslegung von Rettungswegen in einem Hochhaus zu berücksichtigen?

KomNet Dialog 1707

Stand: 06.09.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verlauf, Abmessung und Anzahl von Fluchtwegen

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Frage:

Was ist der Unterschied zwischen Betriebspersonal und ständigen Nutzern in einem Hochhaus? Es geht bei der Frage um die Größe bzw. Anzahl von Rettungswegen. Welcher Personenkreis ist dabei zu berücksichtigen. Sind das Betriebspersonal (Festangestellte??) und die Dauernutzer die selben Personen oder kommt die Anzahl für das Publikum (Besucher) als Dauerbenutzer hinzu?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen. Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Punkt 5) genannt. Dort heißt es auch, dass in der Gefährdungsbeurteilung neben der Höchstzahl der Personen auch der Anteil an ortsunkundigen Personen zu berücksichtigen ist. Das in einem Hochhaus zu erwartende Publikum muss deshalb mit berücksichtigt werden.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen ist (s. Punkt 9 der ASR A2.3).