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Welcher Personenkreis (Festangestellte, Besucher) ist in Bezug auf die Auslegung von Rettungswegen in einem Hochhaus zu berücksichtigen?
KomNet Dialog 1707
Stand: 07.05.2024
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verlauf, Abmessung und Anzahl von Fluchtwegen
Frage:
Was ist der Unterschied zwischen Betriebspersonal und ständigen Nutzern in einem Hochhaus? Es geht bei der Frage um die Größe bzw. Anzahl von Rettungswegen. Welcher Personenkreis ist dabei zu berücksichtigen. Sind das Betriebspersonal (Festangestellte??) und die Dauernutzer die selben Personen oder kommt die Anzahl für das Publikum (Besucher) als Dauerbenutzer hinzu?
Antwort:
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen.
Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege") genannt.
Der Anwendungsbereich der ASR A2.3 nennt explizit die Berücksichtigung anderer Personen. Somit ist auch Ihnen in der Planung ausreichend Rechnung zu tragen. ("Dabei ist neben den Beschäftigten die Anwesenheit von anderen Personen zu berücksichtigen.")