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Bedeuten Gebotspiktogramme zur Nutzung von PSA, dass diese in dem beschilderten Bereich immer getragen werden müssen oder ist auch eine tätigkeitsabhängige Regelung möglich?
KomNet Dialog 42870
Stand: 16.10.2019
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)
Frage:
Wenn in einem Arbeitsbereich zu bestimmten Tätigkeiten die Nutzung von PSA (Schutzbrille und Chemikalienschutzhandschuhe: nur bei Farbmischen und Reinigung vorgesehen; nicht beim Fortdruck) per Betriebsanweisung und Unterweisung vorgegeben werden soll, und es eine Beschilderung des Bereiches mit Namen und Gebotspiktogrammen zu PSA geben soll - würden dann die Symbole Schutzbrille und Handschuhe hierauf ein ständiges Tragen (auch im Fortdruck) bedeuten? Wir würden gern die Piktogramme auf die Beschilderung des Bereiches bringen - aber möchten nicht, dass dadurch die permanente Tragepflicht der PSA ausgelöst wird. Unsere Unterweisung mit Betriebsanweisung sollte dies idealerweise situativ abhängig machen können. Können wir beides machen - oder sollten wir die Piktogramme Brille und Handschuhe auf der Bereichsbeschilderung besser weglassen? Es bliebe dann ja noch unsere Betriebsanweisung als Hinweis.
Antwort:
Ja, die Anbringung der Piktogramme bedeutet eine ständige Tragepflicht.
In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" ist unter dem Punkt 3.5 folgendes nachzulesen:
"Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt."
Im Anhang 1 der ASR A1.3 finden sich Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen.
Das Tragen der Schutzbrille wird mit dem Gebotszeichen "M004 Augenschutz benutzen" und das Tragen der Chemikalienschutzhandschuhe mit dem Gebotszeichen "M009 Handschutz benutzen" dargestellt.