Ergebnisse 41 bis 60 von 60 Treffern
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 6695
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - im § 6 Abs. 2. Hiernach hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Abs. 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- heißt es im Anhang unter Ziffer 4.1 Sanitärräume: "(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 03.09.2025
Dialog: 6179
Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 22777
bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146
Die Regelungen zu Toilettenräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen ...
Stand: 07.12.2022
Dialog: 15101
Belegungszahl ausgestattet sein mit:a) Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen),b) Essbereich,c) Sanitäreinrichtungen.(3) Wird die Unterkunft von Männern und Frauen gemeinsam genutzt, ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.4 "Unterkünfte".Hierzu ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
des Bereitschaftsraumes ergibt sich aus den Stellflächen der Ausstattung, Bewegungsflächen und den Verkehrsflächen.- Die Nutzung der Bereitschaftsräume getrennt nach Frauen und Männern ist räumlich oder organisatorisch sicherzustellen.- Für die Zeit der Nutzung der Liegen ist eine anderweitige Nutzung des Raumes durch andere Personen (z. B. als Pausenraum, Büro, Arztzimmer) nicht zulässig.- Der Raum muss verschließbar ...
Stand: 05.08.2025
Dialog: 4585
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3: :"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 01.09.2025
Dialog: 15192
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
ihrer Belegungszahl und der Dauer der Unterbringung ausgestattet sein mit:1.Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen),2.Essbereich,3.Sanitäreinrichtungen.(3) Wird die Unterkunft von Männern und Frauen gemeinsam genutzt, ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen.(4) Der Arbeitgeber hat die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften innerhalb ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 1692
Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Arbeitgeber, die Beschäftigte in Arbeitsstätten beschäftigen. Grundsätzlich sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten, oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV sind Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
der ArbStättV einzuhalten.Nach Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 42992
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssena) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 43984
ausgesetzt und welche Abhilfemaßnahmen vorgesehen sind. Für die in der Baustellenverordnung (BauStellV) genannten Baustellen sind im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312