Ergebnisse 61 bis 80 von 140 Treffern
zur Arbeitsstättenverordnung, Bundesrat Drucksache 506/16 vom 8.09.16, dort auf S. 24 ff. zu Nummer 3, undLASI-Veröffentlichung 40 (LV 40) Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, dort in5. Definition Arbeitsplätze (§ 2 Absatz 4 ArbStättV) und6. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe: dauerhaft - nicht regelmäßig - regelmäßig - kurzzeitig (§ 1 Absatz 4 Nummer 2, § 2 Absatz 3, sowie Nummer 3.4 Absatz 1 und Nummer 6.4 Absatz ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43795
Der Teil des Weges, von dem der Beschäftigte von seinem Aufenthaltsort aus flüchtet, ist per Definition schon Teil des Fluchtweges. Deshalb wird in den entsprechenden Vorschriften immer eine höchstzulässige Lauflänge angegeben, bis der der Beschäftigte einen sicheren Bereich (z. B. einen anderen Brandabschnitt) oder das Freie erreichen soll. Dabei ist die Fluchtweglänge die kürzeste Wegstrecke ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
und Sichtverbindung".Im Anhang 3 der ASR A3.4 werden konkrete Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten genannt:Unter der Nummer 16.7 wird hier für grobe und mittlere Maschinenarbeiten: Toleranzen ≥ 0,1 mm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux angegeben. Unter der Nummer 16.8 wird für feine Maschinenarbeiten, Schleifen: Toleranzen < 0,1 mm eine Beleuchtungsstärke ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
Ein Sanitätsraum kann nicht gleichzeitig als Büroraum genutzt werden. Grundsätzlich Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden diese in der ASR A4.3"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. E ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12920
die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 12835
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben."Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 5363
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
Gemäß der Begriffsdefinition unter § 2 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Nach § 2 Absatz 2 gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch: 1. Orte auf dem Gelände ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
nach einem abschließbaren Fach nicht auf andere Arbeitsräume auszudehnen.Nach der Nummer 3.3 des Anhangs der ArbStättV muss jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind. Die Möglichkeit dieses abzuschließen, wird jedoch nicht gefordert. ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6179
oder geeignet sind.“ (§ 2 Absatz 5 Musterbauordnung vom 01.11.2002). Dies trifft auch auf Arbeitsräume einer Arbeitsstätte zu....Die Anforderungen an die Sichtverbindung nach außen wurde für Pausen- und Bereitschaftsräume, Unterkünfte und Kantinen in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen, um klarzustellen, dass die Anforderung nicht nur gelten wo Beschäftigte tätig sind, son-dern ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich folgende Definitionen:"3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 13195