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Wie sollte die Beleuchtung in einer Fahrradwerkstatt gestaltet sein?

KomNet Dialog 3679

Stand: 31.08.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung

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Frage:

Wie sollte die Beleuchtung in einer Werkstatt (Fahrradeinzelhandel mit Werkstatt) gestaltet sein, damit gutes Arbeiten mit möglichst geringer Ermüdung der Augen möglich ist? Die Raummaße sind (L-B-H) 430 x 320 x 297 cm. Die Wände sind hell, aber teilweise zugestellt.

Antwort:

In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.

Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.

Nähere Angaben zur Beleuchtungsstärke werden hier nicht genannt.


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung".

Im Anhang 1 werden Nennbeleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten angegeben. So ist für Kfz-Werkstätten (von der Sehaufgabe ähnliche Tätigkeit wie bei Fahrradreparatur) eine Nennbeleuchtungsstärke von 300 Lux vorzusehen.

Die Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine ausreichend gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Zur richtigen Auswahl und Anordnung der Beleuchtungskörper sollte ein Fachunternehmen beauftragt bzw. beratend eingeschaltet werden.

Informationen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten bietet auch die LV 41 - "Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten" des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.