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Ab wann (in Minuten) sind in einem Kraftwerk Wartungs- u. Kontrollarbeitsplätze als ständige Arbeitsplätze zu betrachten?

KomNet Dialog 43795

Stand: 20.06.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Ab wann (in Minuten) sind in einem Kraftwerk Wartungs- u. Kontrollarbeitsplätze als ständige Arbeitsplätze zu betrachten?

Antwort:

Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Dezember 2016 ist die Unterscheidung zwischen ständigen und nicht ständigen Arbeitsplatz entfallen, somit gelten die Bestimmungen der ArbStättV grundsätzlich erst mal für alle Arbeitsplätze.


Die Änderungen in der ArbStättV und die neuen unbestimmten Rechtsbegriffe werden in den folgenden Dokumenten erläutert: 



  • LASI-Veröffentlichung 40 (LV 40) Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, dort in
  • 5. Definition Arbeitsplätze (§ 2 Absatz 4 ArbStättV) und
  • 6. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe: dauerhaft - nicht regelmäßig - regelmäßig - kurzzeitig (§ 1 Absatz 4 Nummer 2, § 2 Absatz 3, sowie Nummer 3.4 Absatz 1 und Nummer 6.4 Absatz 3 des Anhangs in der ArbStättV)