Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie viele Toiletten sind bei 35 gleichzeitig anwesenden Personen erforderlich?

KomNet Dialog 42855

Stand: 23.11.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

Favorit

Frage:

Wie viele Toiletten sind bei ca. 35 gleichzeitig anwesenden Personen erforderlich?

Antwort:

Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird hinsichtlich der Toiletten unter Punkt 4.1 ausgeführt:

"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Vorgaben für die erforderliche Mindestanzahl an Toiletten in Abhängigkeit von der Anzahl an Beschäftigten finden sich unter Punkt 5.2 der ASR A4.1 "Sanitärräume" in der Tabelle 2.


Nehmen wir in Bezug auf Ihre Frage an, dass es sich um 20 weibliche und 15 männliche Beschäftigte handelt, die nicht aufgrund von Bandarbeit oder ähnlichem gezwungen sind, die Toiletten gleichzeitig aufzusuchen, ergäbe sich ein Bedarf von 2 Toiletten für die Frauen und 2 Toiletten für die Männer.