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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
an ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen eingesetzt und verfügen als Schutz gegen Ab- oder Hindurchstürzen über eine Fußleiste, die Knieleiste und den Handlauf. Die Fußleiste hat eine Höhe von mindestens 10 cm und ist 1 cm über der Laufebene angebracht. Die Knieleiste befindet sich mittig zwischen Fußleiste und Handlauf, wobei der Abstand zu beiden 50 cm nicht überschreiten sollte." Ob die Notwendigkeit ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter der Nummer 4 Absatz 6 der ASR A4.1 ist Folgendes nachzulesen:."(6) Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42428
der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen").. Zur Verfügung stellen heißt nicht, dass das eigene Räume des Arbeitgebers sein müssen. Da sich der Aufstellungsort innerhalb eines Gewerbegebietes befindet, würde es sich anbieten, eine Toilettenanlage eines benachbarten Betriebes mitzubenutzen. Damit wäre dann auch gleichzeitig eine vernünftige Waschgelegenheit im Bereich der Toilette ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
Der Arbeitgeber hat gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder 4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."Ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Kommen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255
im Voraus feststehende Pausen begrenzter Dauer genommen werden oder ob im Sinne des von Ihnen benutzten Begriffes „Aufenthaltsraum“ (ggf. auch Kaffeeecke) ständige Verfügbarkeit des Raumes für jede Arbeitsunterbrechung der Beschäftigten geplant ist.Es ist zu betrachten, für wen der Raum zur Verfügung stehen soll. Nur für Beschäftigte des Betriebes, diese in verwaltenden Berufen/ ürotätigkeit ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
Für diese Räume gelten die Regelungen nach Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.Dies gilt nicht für1.Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 42601
einer erforderlichen Bewegungsfläche gibt, sind die vorstehenden Mindestmaße auch für Duschanlagen anwenden, da die angegebenen Maße nicht nur für Einzelwaschtische gelten, sondern auch analog für Reihen- und Rundwaschanlagen sowie für gleichwertige Anlagen anzusetzen sind (siehe zweiter Absatz). Anzumerken ist noch, dass sich Bewegungsflächen bei gleichzeitiger Nutzung des Waschraumes nicht überschneiden dürfen ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
Der Begriff "Baustelle" ist im § 1 Abs.3 der Baustellenverordnung definiert:"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."Entsprechend dieser Definition handelt es sich bei einer Deponie nicht um eine Baustelle.Für Deponien gilt ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u.a. nachzulesen, dass Waschräume in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten sind. Zur Konkretisierung der ArbStättV gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". In ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."Auf ein Rathaus wird vielfach das Kriterium "hoher Anteil an ortsunkundigen Personen / Arbeitsstätte mit Publikumsverkehr" zutreffen, so dass für solche Arbeitsstätten überwiegend ein Flucht ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen...."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
Zur Arbeitsstätte gehören alle Orte auf dem Gelände eines Betriebes, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben und insbesondere auch Verkehrswege und Fluchtwege (vgl. § 2 Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV).Somit gehört die Außentreppe zur Arbeitsstätte dazu und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
") aufgeführt.Weiterführende Informationen werden in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" angeboten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Besonderheiten seiner Arbeitsstätte und der Beschäftigten im Betrieb bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
". Bei der Lüftung wäre eine freie Lüftung mittels Fenster sinnvoll, es ist aber unter gewissen Umständen möglich, die gesundheitlich zuträgliche Atemluft durch andere Maßnahmen, z. B. eine raumlufttechnische Anlage, sicherzustellen. ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
Betriebe gerecht. Dies ergibt sich auch aus Punkt 4 Absatz 6 der konkretisierenden ASR A4.1. Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882