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Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissen ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen)." ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Die Standsicherheit eines Reifenstapels ist, eine ebene befestigte Fläche z. B. Beton vorausgesetzt, abhängig von der Grundfläche und der Stapelhöhe. In gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ist eine maximal zulässige Stapelhöhe nicht vorgeschrieben. Wir weisen aber auf folgende zu beachtende Vorschriften hin:- Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):"(1 ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
ist unter Nummer 1.8 "Verkehrswege" nachzulesen, dass fest angebrachte Steigleitern so angelegt werden und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Im Anhang unter dem Nummer 1.11 heißt es zu Steigleitern und Steigeisengänge:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Im Anhang der ArbStättV ist unter Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.Sofern es sich nicht um einen Neu- oder Umbau handelt, ist es aus unserer Sicht ausreichend, wenn die Regelungen des staatlichen Rechts (hier ASR A1.8 und Bauordnung NRW) eingehalten werden.Hinweis:Eine Treppe ...
Stand: 09.12.2024
Dialog: 19450
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Nummer 1.8 "Verkehrswege).Diese grundsätzliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Arbeitgeber, die Beschäftigte in Arbeitsstätten beschäftigen. Grundsätzlich sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten, oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV sind Umkleideräume vorzus ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Grundlegende Anforderungen an Steigleitern ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Im Anhang ist unter der Nummer 1.8 nachzulesen, dass fest angebrachte Steigleitern so angelegt werden und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Unter ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 21612
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem Ste ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572
Relevant für die Beantwortung Ihrer Frage ist § 3a Abs.1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 29444
ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" zu beachten. Gemäß ASR A1.6 sind geeignete Schutzmaßnahmen im Bereich von Treppen die Verwendung von bruchsicherem Glas oder einem anderen bruchsicheren Werkstoff. Beim Einsatz von nichtbruchsicherem Werkstoff ist eine feste Abschirmung wie ein Geländer, ein Netz oder ein Gitter erforderlich. In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu klären ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Gestaltung von Verkehrswegen sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang sowie die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 1.8, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
sein, was besondere Betrachtungen zum Arbeitsschutz erforderlich macht. · Sollen auf den Palettenstapeln Waren durch Flurförderzeuge abgelegt werden, bieten lose aufeinander gelegte Paletten keine ausreichende Sicherheit gegen Verschiebungen; d.h. die Stapel wären nicht standsicher. · Fest miteinander verbundene Paletten sind möglicherweise teurer als ein geeigneter Tisch. · Bei sitzenden ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14741
meint ursprünglich z. B. Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten. Fliegende Bauten sind nach den Bauordnungen der Länder bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine fliegenden Bauten. Wesentliches Merkmal eines fliegenden Baus ist hiernach das Fehlen einer festen Beziehung der Anlage ...
Stand: 09.01.2017
Dialog: 6521
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Fußböden (Gitteroste) von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4688