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Gibt es bestimmte Richtlinien/Vorschriften beim Anbau einer Wartungsleiter an eine Lackieranlage?

KomNet Dialog 21612

Stand: 04.05.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Gibt es bestimmte Richtlinien/Vorschriften beim Anbau einer Wartungsleiter an eine Lackieranlage?

Antwort:

Grundlegende Anforderungen an Steigleitern ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.

Im Anhang unter dem Punkt 1.8 ist nachzulesen, dass fest angebrachte Steigleitern so angelegt werden und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.

Unter dem Punkt 1.11 heißt es zu Steigleitern und Steigeisengänge

"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie

a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,
b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben,
c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR 1.8 "Verkehrswege".

Anforderungen an Steigleitern und Steigeisengänge finden sich unter dem Punkt 4.6. Bitte nutzen Sie die dort genannten Informationen.

Hinweis:
Auf die Informationen der DGUV Information 208-032 (bisher: BGI/GUV-I 5189) "Auswahl und Benutzung von Steigeisen" möchten wir hinweisen.