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Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. (Nr. 1.8 Anhang zur ArbStättV).Des Weiteren gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).Auf Grund ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz werden im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nr. 3.4 formuliert:"(5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.(6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 13548
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
In der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" ist unter dem Punkt 3.6 nachzulesen, dass Funktionsflächen die Bodenflächen sind, die von beweglichen Teilen von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen überdeckt werden. Hierzu zählt auch die Fläche, die von einem am Schlitten befestigten, bewegbaren Bedienpanel überdeckt wird. ...
Stand: 03.08.2019
Dialog: 42794
Der von Ihnen zitierte Passus aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang 3.4. Abs. 4) bedeutet nicht, dass jeder Arbeitsraum mit Tageslichteinfall über Jalousien oder Vorhänge verfügen muss. Ob die Stärke des Tageslichteinfalls regulierbar sein muss, ist vielmehr abhängig von der Art der Tätigkeit.In der konkretisierenden ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" ist in Absatz 1 ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 28188
Beim Errichten und Betreiben einer Arbeitsstätte muss ein Arbeitgeber die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV einhalten.Gemäß ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen .... und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass Toilettenräume ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13185
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Die konkretisierende ASR A2.3 ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797