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Gibt es eine Obergrenze für die Beleuchtungsstärke an einem Arbeitsplatz ?

KomNet Dialog 13548

Stand: 30.12.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung

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Frage:

In einem Büro mit 2 Arbeitsplätzen wurden neue Deckenleuchten installiert. Eine Messung ergab 1.500 Lux. Gibt es Obergrenzen für die Beleuchtungsstärke?

Antwort:

In In den Regelwerken zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten wird ein oberer Grenzwert für die Beleuchtungsstärke nicht geregelt; im Gegensatz zum „Wartungswert der Beleuchtungsstärke“, unter den die mittlere Beleuchtungsstärke nicht sinken darf.


Als Richtwert für Büros werden für künstliche Beleuchtung 500 lx angegeben.

1.500 Lx können sehr hell erscheinen (das ist der Richtwert für einen Uhrmacher-Arbeitsplatz), bei Sonneneinstrahlung in ein Büro können aber auch leicht 2.000 lx bis 10.000 lx erreicht werden.


Bei der Optimierung der Beleuchtungssituation sind neben der Beleuchtungsstärke weitere Faktoren zu berücksichtigen, im Wesentlichen:

· Örtliche Gleichmäßigkeit

· Leuchtdichte

· Blendungsbegrenzung

· Körperwiedergabe

· Lichtfarbe und Farbwiedergabe

· Zeitliche Gleichmäßigkeit


Diese Faktoren und weitere Angaben, z. B. zu Größe und Grundriss des Arbeitsraumes, zum Reflexionsgrad der Raumbegrenzungsflächen und nicht zuletzt die Einflussgrößen bei einer Messung der Beleuchtungsstärke sind in eine Gesamtbewertung der Beleuchtungssituation einzubeziehen.


(Siehe ASR A3.4 "Beleuchtung"LASI LV 41 „Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten“ und DIN EN 12464-1 „ Beleuchtung von Arbeitsstätten“)


Hinweis:

Normen können kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden.