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Gibt es eine Obergrenze für die Beleuchtungsstärke an einem Arbeitsplatz ?
KomNet Dialog 13548
Stand: 19.08.2024
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung, Sichtverbindung
Frage:
In einem Büro mit 2 Arbeitsplätzen wurden neue Deckenleuchten installiert. Eine Messung ergab 1.500 Lux. Gibt es Obergrenzen für die Beleuchtungsstärke?
Antwort:
Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz werden im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nr. 3.4 formuliert:
"(5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
(6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden."
Diese Anforderungen werden durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung konkretisiert.
In den Regelwerken zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten wird ein oberer Grenzwert für die Beleuchtungsstärke nicht genannt; im Gegensatz zum „Wartungswert der Beleuchtungsstärke“, unter den die mittlere Beleuchtungsstärke nicht sinken darf.
Als Richtwert für Büros werden für künstliche Beleuchtung 500 lx angegeben.
1.500 Lx können sehr hell erscheinen (das ist der Richtwert z.B. für den Arbeitsplatz eines Uhrmachers), bei Sonneneinstrahlung in ein Büro können aber auch leicht 2.000 lx bis 10.000 lx erreicht werden.
Bei der Optimierung der Beleuchtungssituation sind neben der Beleuchtungsstärke weitere Faktoren zu berücksichtigen, im Wesentlichen:
· Örtliche Gleichmäßigkeit
· Leuchtdichte
· Blendungsbegrenzung
· Körperwiedergabe
· Lichtfarbe und Farbwiedergabe
· Zeitliche Gleichmäßigkeit
Diese Faktoren und weitere Angaben, z. B. zu Größe und Grundriss des Arbeitsraumes, zum Reflexionsgrad der Raumbegrenzungsflächen und nicht zuletzt die Einflussgrößen bei einer Messung der Beleuchtungsstärke sind in eine Gesamtbewertung der Beleuchtungssituation einzubeziehen.
Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Beleuchtung und die DIN EN 12464-1 „ Beleuchtung von Arbeitsstätten“ möchten wir hinweisen. Normen können kostenpflichtig über den DIN Media Verlag bezogen werden.