Ergebnisse 1 bis 20 von 381 Treffern
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.2 Absatz 2 Buchstabe b sind Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c. als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Konkretisiert werden die Anforderungen an Pausenräume in der ASR A4.2, wobei sich auch hier keine konkreten Anforderungen in Hinsicht auf die Fragestellung ergeben ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
)als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".In der ASR A4.2 werden unter dem Punkt 4.1 die Allgemeinen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume.In der ASR A4.2 werden unter dem Punkt 4.1 die Allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Unter dem Punkt 4.2 finden Sie zusätzliche Anforderungen an Pausenräume ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Die Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A 4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c)als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort werden unter dem Punkt 4.1 die allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Zu Kantinen wird dort unter Absatz 13 folgendes ausgeführt:"Eine Kantine ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 1946
Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
heißt es unter Punkt 4.1 Absatz 13:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden." ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A 4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". In Bezug auf die erforderliche Größe ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Weiterhin müssen nach Nummer 4.2 Absatz 3 Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, dem Zweck entsprechend ausgestattet sein.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter dem Punkt 4.1 (3) wird geregelt, dass "unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 28909
, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter Punkt 4.1 Absatz 3 der ASR A4.2 ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
. nach Strahlenschutzrecht, bedürfen."Spezielle Regelungen für Pausenräume finden sich unter der Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.Dies bedeutet, dass ein Pausenraum im Keller ohne natürliches Licht und ohne Sichtverbindung nach außen nicht zulässig ist. ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume.Ein Bereitschaftsraum muss immer dann ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
der Grundfläche eine ausreichende lichte Raumhöhe, Beleuchtung, Tageslicht, Raumtemperatur, Belüftung u.s.w.. Anforderungen an einen Pausenraum sind unter Nummer 4.2 des Anhangs ArbStättV i.V.m der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Dies erfüllt der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich durch die Bereitstellung eines geeigneten Pausenraumes auf dem Betriebshof. Grundsätzlich ist es zulässig ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156