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die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 12835
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328
für Arbeitsstätten "Beleuchtung und Sichtverbindung" (ASR A 3.4).Unter Absatz 8 Absatz 1 wir dazu ausgeführt:"Bereiche von Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Solche Bereiche sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das können z. B ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich den Bereitschaftsraum zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter der Abschnitt 7 u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind. Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungselemente ergonomisch gestaltet, gut erkennbar ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Absatz 2 des Abschnitt 11 Unterweisung und Übung zur Evakuierung ist nachzulesen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Die konkretisierende ASR A2.3 ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
(Nummer 1.8 Anhang ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ebenfalls nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten (Nummer 2.3 Anhang ArbStättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind unter Abschnitt 5 Absatz 6 lichte Mindestbreiten für Türen ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 4853
beschaffen sein müssen. Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ gibt an, wie ausreichend bemessene Flucht- und Rettungswege beschaffen sein müssen. Bei der Bemessung von Flucht- und Rettungswegen ist zusätzlich das Bauordnungsrecht der Bundesländer zu berücksichtigen."Umfassende Informationen zum Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen können der DGUV ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
nicht überschreiten. Für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent überschritten werden. Da eine Kraft von 220 N und mehr nicht von jeder Person aufgebracht werden kann, sollte der Kraftaufwand soweit wie möglichst reduziert werden." Darüber hinaus gilt für Türen im Verlauf von Fluchtwegen gemäß Nrummer 7 Absatz 1 der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge "Anforderungen ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
an die lichte Höhe von Verkehrswe-gen und Fluchtwegen gelten die Bestimmungen der ASR A1.8 „Verkehrswege“ bzw. der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“." Sollte es sich bei Ihrem Vorhaben um eine baurechtliche Nutzungsänderung handeln, sollte die Frage mit dem zuständigen Bauamt und der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden. Ggf. sollte zur Lösung des Problems ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und definiert"3.9 Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
der ArbStättV unter Nummer 2.3 Absatz 2, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht öffnen lassen müssen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.Weiter konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort wird unter Abschnitt 7 Absatz 4 Folgendes ausgeführt ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Hier ist unter Abschnitt 4 Absatz 7 Folgendes nachzulesen:"Durchgangssperren im Verlauf von Fluchtwegen sind zu vermeiden. Sofern Durchgangssperren betrieblich erforderlich sind, z. B. in Kassenzonen oder Vereinzelungsanlagen, müssen sich diese ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4102
werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter dem Abschnitt 3 finden sich dort u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.Fazit:Genereller Adressat des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber. Er muss die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677