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Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43674
werden, so sind dort auch die für diese Tätigkeiten erforderlichen Mindestbeleuchtungsstärken anzusetzen. Unter Nr. 4 "Büros und ähnliche Arbeitsbereiche" werden für "Ablegen" mind. 300 lx und für "Lesen" mind. 500 lx gefordert. Als zusätzliche Hilfswerte können auch die Nr. 19.2 "Papiersortierung" (in Druckereien) mit mind. 500 lx und die Nr. 26.2 "Lesebereiche" (in Büchereien und Bibliotheken) mit mind ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nr. 1.8 des Anhangs zur ArbStättV). Fußböden von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein (Nr. 1.5 ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV selbst enthält nur die allgemein gehaltene Forderung, dass der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen hat.Gemäß Ziffer 4.1 des Anhangs zur ArbStättV müssen sich (geeignete) Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Wasch- und Umkleideräumen befinden.Mit der Nr. 5.2 der in der Anfrage schon angeführten ASR A 4.1 ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
Folgendes nachzulesen."(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Nr. 5.1 Abs. 5 der ASR A 1.3). ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
zu Frage 1: Die Regelungen zur Sichtverbindung nach Außen finden sich unter dem Punkt 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für 1. Räume, bei denen betriebs-, produktio ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
anzubringen.2. Lassen sich die Maßnahmen nach Nr. 1 aus betriebstechnischen Gründen nicht durchführen, müssen an deren Stelle die tiefer gelegenen Arbeitsplätze und Verkehrswege durch Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzdächer oder Fangnetze, gesichert werden.3. Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1 und 2 sichern, muss eine zeitlich-organisatorische Trennung ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Es gelten die Arbeitsstättenverordnung, der Anhang zur Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Die Vorschriften der früheren Bildschirmarbeitsverordnung sind seit dem 30. November 2016 in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Nr. 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, integriert.Insbesondere auf die ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...
Stand: 21.08.2018
Dialog: 42415
Gegebenheiten ein Überblick über die vollständige Evakuierung möglich ist. Hinweis: Für die Bemessung der erforderlichen Größe der Sammelstelle kann eine Belegung von 2 Personen pro m2 angenommen werden. "(...)(10) Sammelstellen müssen:über eine sicher begehbare Bodenoberfläche verfügen,außerhalb des Wirkbereichs der fluchtauslösenden Gefahr, z. B. aufgrund von Verrauchung oder aufgrund umherfliegender ...
Stand: 21.08.2025
Dialog: 25023
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. […]"Abschnitt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" führt unter Absatz 2 aus:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.[...]"Bei einem Flucht- und Rettungsplan geht es nicht um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
werden. Für die genannten Bereiche sind Roste erforderlich, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten, um die Stolpergefahr durch Hängenbleiben von Schuhabsätzen zu vermeiden."Dieses Maß sollte auch für Fluchtwegbereiche an Schulen eingehalten werden. Siehe auch die Informationen zu Fußböden bei Außentreppen auf der Internetseite www.sichere-schule.de. ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4688
des Raumes ist zu vermuten, daß die sachgerecht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz eine technische Lüftung als notwendig erkennt. Die Höhe des erforderlichen Luftwechsels einer RLT-Anlage richtet sich nach der ASR A3.6 Nr. 6.3 "Außenvolumenstrom". Dort wird ein Wert von 1000 ppm für CO2 angegeben, der im Raum nicht erreicht werden darf. Wir empfehlen den Einbau ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen ...
Stand: 01.07.2025
Dialog: 2949