KomNet-Wissensdatenbank
Ist es zulässig, in Flucht- und Rettungswegplänen aktuelle Symbole nach ISO 7010 zu benutzen und in der Halle die Flucht- und Rettungswege mit alten Symbolen zu kennzeichnen?
KomNet Dialog 43674
Stand: 12.07.2022
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen
Frage:
Ist es zulässig, in Flucht- und Rettungswegplänen aktuelle Symbole nach ISO 7010 zu benutzen und in der Halle die Flucht- und Rettungswege mit alten Symbolen zu kennzeichnen?
Antwort:
Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:
"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.
Hinweis:
Sofern in der Arbeitsstätte noch Vorgängerversionen der Rettungs- und Brandschutzzeichen verwendet werden, sollen diese auch im Flucht- und Rettungsplan verwendet werden. Wenn in der Arbeitsstätte die nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gültigen Sicherheitszeichen zur Anwendung kommen, ist auch der Flucht- und Rettungsplan entsprechend anzupassen."