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KomNet-Wissensdatenbank

Was muss bei der Planung eines Großraumbüros aus Sicht des Arbeitsschutzes beachtet werden?

KomNet Dialog 42415

Stand: 21.08.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Raumgröße, Flächenbedarf

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Frage:

Gibt es in Arbeitsschutzvorschriften eine Definition für ein Großraumbüro? Gibt es eine Vorschrift wie groß ein Großraumbüro (Fläche) sein muss? Was muss bei der Planung eines Großraumbüros aus Sicht des Arbeitsschutzes beachtet werden?

Antwort:

Es gelten die Arbeitsstättenverordnung, der Anhang zur Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Die Vorschriften der früheren Bildschirmarbeitsverordnung sind seit dem 30. November 2016 in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Nr. 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, integriert.

Insbesondere auf die ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen wird hingewiesen.

 

In der DGUV Information 215-441 Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Gestalten von Büros befinden sich u.a. Hinweise zur Planung von Großraumbüros und Konferenzräumen. 

Weitere Informationen zur Bildschirm- und Büroarbeit gibt es auf den Internetseiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).