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ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
Die Uhrzeit aller digitalen Kontollgeräte ist auf UTC-Zeit (Koordinierte Weltzeit) eingestellt und darf maximal um 20 Minuten abweichen. Sie kann aufgrund der Manipulationssicherheit nur um +/- eine Minute pro Woche korrigiert werden, ansonsten muss eine Werkstatt aufgesucht werden.Die angezeigte "Ortszeit" ist beim digitalen Kontrollgerät nur eine Komfort-Funktion, die der Fahrer nutzen kann, abe ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
Die Vorschrift des § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist als Ergänzung zur VO (EG) Nr. 561/2006 zu sehen. Wesentliche Regelungsinhalte sind die Bereitschaftszeiten und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.Die Abgrenzung hinsichtlich der EG-Sozialvorschriften und dem deutschen Arbeitszeitgesetz besteht darin, dass in den EG-Sozialvorschriften die Lenkzeiten, die Fahrtunterbrechungen ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Voraussetzungen, Nachträge zu erfassen, sind von allen Geräteherstellern gegeben.Hinweis: "Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben u.a. beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen keine Bescheinigung des Unternehmers mehr als Nachweis für die wöchentliche Ruhezeit zu verlangen. Ein Verzicht setzt voraus, dass der Fahrer ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr und die FAQs weisen wir hin.. ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
Überblick über die fahrpersonalrechtlichen Regelungen erhalten Sie auch in dem veröffentlichten Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" beim Bundesamt für Güterverkehr. ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ist eine Weiterbildung nach dem BKrFQG ebenfalls nicht erforderlich.Hinweis 1: Auf die Leitfäden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr weisen wir hin.Hinweis 2: Das BKrFQG ist dem Bereich des Straßenverkehrsrechts zugeordnet. Für weitere Informationen zum BKrFQG verweisen wir auf die Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr . Fragen zum BKrFQG sollten direkt ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
Die erste Annahme ist nur zum Teil richtig. Gemäß Art. 48 der VO(EU) 165/2014 sind am 02.03.2015 lediglich die Artikel 24; 34 und 45 in Kraft getreten. Der hier angesprochene Art. 34 regelt die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern. In Art. 34 Abs.3a und b in Verbindung mit Abs. 5 wird auf EU-Basis verbindlich festgelegt, dass alle im Abs. 3 genannten Zeiten, die bei Verwendung eines digita ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Grundsätzlich gilt für den Erwerb der Fahrerkarte folgendes: Der Erwerb der Fahrerkarte ist nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer Führerscheinkarte oder einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates ist.In Bezug auf den Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten auf Betriebs- bzw. Werkgeländen ist folgendes zu beachten: Die Sozialvorschriften ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
(EWG) Nr. 3821/85 festhalten. Diese Zeiten sind entweder handschriftlich auf einem Schaublatt oder einem Ausdruck einzutragen oder manuell in das Kontrollgerät einzugeben.Weiterführende Informationen finden Sie: Nr. 3.1 der "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Fahrpersonalgesetz - FPersG, § 8a Bußgeldvorschriften 2 Abs Nr. 2:(1) ...(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Fahrer gegen ...
Stand: 11.07.2013
Dialog: 18951
erfüllen den Ausnahmetatbestand des § 18 Abs.1 Nr.7 der Fahrpersonalverordnung - FPersV nicht und unterliegen damit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. D.h. hier hat der Beifahrer (Trainer oder Praktikant) seine Fahrerkarte ebenfalls zu stecken.Fahrten im Rahmen von Qualifikationsveranstaltungen nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz sind von der Ausnahme des Art.13 Abs.1 Buchst. g ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
Stuttgart. Für einzelne Fragestellungen bieten sich auch die "Hinweise zu den Sozialvorschriften" an, welche auf der Internetpräsenz des Bundesamt für Güterverkehr zum Download bereit stehen.Da auf Grund der von Ihnen beschriebenen Randbedingungen es auch zu aufzeichnungspflichtigen Fahrten kommen wird, sind alle potentiellen Fahrer mit Fahrerkarten auszustatten. Diese können über die zuständigen ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
befindet.Bestimmte, in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung genannte Fahrten sind von den Fahrpersonalvorschriften ausgenommen. Die Ausnahmen werden in dem "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" näher erläutert.Unter Ziffer 1.4 des Leitfadens wird ausgeführt, dass Werkstattwagen, die bei Montagen und Reparaturen eingesetzt ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Die Begriffe Material und Ausrüstung sind laut Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr weit auszulegen. Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung kommt es entscheidend darauf an, dass das Führen des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Somit sind auch Aus- und Anlieferungsfahrten ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZGBeim Verteilen von Waren oder Gütern gleich welcher Art, kommt es aufgrund der Vielzahl der Entladestellen vor, dass eine tatsächliche Lenkzeit von 4,5 Stunden während einer Arbeitsschicht von 8 bzw. 10 Stunden vom Fahrer nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Fahrer keine Fahrtunterbrechung nach den Vorschriften der EG VO Nr. 561/2006 einlegen mu ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. Wer Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) www.gesetze-im-internet.de ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.Diese Fahrer haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptau ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570