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Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
werden. Wenn ein anderer Fahrer die Fahrerkarte verwendet, stellt dies ein Missbrauch dar.Die Fahrerkarte ist Eigentum des Fahrers. Auch wenn der Arbeitgeber die Karte bezahlt hat, geht sie nicht in das Eigentum des Arbeitgebers über.Nach § 2 Abs. 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer dem Unternehmen die Fahrerkarte zur Auslesung und Speicherung der Daten zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 16721
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt.Auszug: Die von einem Fahrer aufgewandten Zeiten, um zu einem Ort zu gelangen oder von einem Ort zurückzukehren, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat, sollten – unabhängig ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
aus technischen Gründen (bspw. auf Grund eines Fahrtenschreibers der ersten Generation) nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch (bspw. weil die Person über einen längeren Zeitraum andere Arbeiten ausgeführt hat), ist in den Fällen ausnahmsweise der fehlende Zeitraum auf der Fahrerkarte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Standardformblatt der EU) zu ersetzen. ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
entsprechend Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 9 getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat . ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
, Rechtssache C- 477/21) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums sowie eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden zu gewähren. Der Gerichtshof stellte fest, dass die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit gemäß der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung zwei autonome Rechte ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
zu können. Danach sind lediglich Fahrten am Wohnort des Fahrers oder zwischen dem Wohnort des Fahrers und der Betriebsstätte des Arbeitgebers von dieser Ausnahme erfasst. Vorgenannte Kriterien werden hier nicht erfüllt.Dies hat zur Folge, dass das eingebaute Fahrzeugkontrollgerät von dem Fahrer des Fahrzeuges/Gespanns zwingend für die Fahrten zwischen Hotel und der Baustelle ordnungsgemäß zu verwenden ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
auf der Fahrerkarte unter Benutzung der im Kontrollgerät vorgesehenen manuellen Eingabemöglichkeiten eingetragen werden müssen. Bei analogen Kontrollgeräten kann die über das Wochenende verbrachte Ruhezeit auf der Rückseite der Scheibe eingetragen werden.Eine zusätzliche Bestätigung des Arbeitgebers wird dann fürs Wochenende nicht gefordert.Die Verpflichtung zum Führen einer Bescheinigung ergibt sich aus § 20 ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten zu treffen hat."Eine weitere Rechtsgrundlage stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" dar.Hier besteht die Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, Anordnungen gemäß § 22 Absatz 3 des ArbSchG "Befugnise der zuständigen Behörden" zu treffen.Auch mit § 130 OwiG "Verletzung der Aufsichtspflicht ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
Generation) oder unverhältnismäßig aufwendig wäre (bspw. für Fahrer die im vorausgegangenen Zeitraum überwiegend außerhalb des Anwendungsbereiches ein Fahrzeug geführt haben), benötigt der Fahrer eine Bescheinigung des Unternehmers/Arbeitgebers gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV), um die Lücken in den Aufzeichnungen zu füllen.Eine Bescheinigung gemäß § 20 FPersV kann grundsätzlich für einen Tag ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Unternehmenskarte am digitalen Fahrtenschreiber anzumelden (Log-In). Da es sich bei den von Ihnen durchzuführenden Transporten um Fahrten mit nicht gewerblichen Charakter (Privatfahren) handelt, ist die Anmeldung am digitalen Fahrtenschreiber nicht erforderlich.Zur Begründung:Auf Grund des Art. 3 der Verordnung (EU) 165/2014 ist zunächst davon auszugehen, dass das Recht vollumfänglich auf die von Ihnen ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon.Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese Aus ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
, soweit es sich um eine Fahrt innerhalb des Wohnortes des Fahrers oder zwischen dem Wohnort des Fahrers und der Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist.Beispiele, in denen die Ausnahme greift:Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o. Ä.). Transporte von gemeinnützigen Vereinen ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
regelt die Arbeitszeit von Personen die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem § 21a des Arbeitszeitgesetzes. Der § 21 a des Arbeitszeitgesetzes regelt die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Hiernach darf die Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf bis zu 60 Stunden in der Woche verlängert ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
der Arbeitszeitnachweise) der vorangegangenen 28 Kalendertage. Kann er dieser Pflicht nicht nachkommen, weil er in der genannten Zeit krank war, weil er nicht gefahren ist oder weil er mit einem Fahrzeug gefahren ist, dass nicht vom Geltungsbereich der EG-Verordnung oder der Fahrpersonalverordnung erfasst wird, so hat er eine Bestätigung des Arbeitgebers mitzuführen und nach Aufforderung vorzulegen. Eine Nachweispflicht ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735