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- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
in max. zwei Abschnitte möglich: 1. Teil mind. 15 Minuten, 2. Teil mindestens 30 Minuten.Tägliche Ruhezeit:- Mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit/ 3 x wöchentlich Verkürzung auf 9 Stunden ohne Ausgleich möglich,- Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden, Aufteilung nur in zwei Abschnitte möglich: Teil 1 mindestens 3 Stunden und Teil 2 mindestens 9 Stunden.Wöchentliche ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
der VO (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und Vorschriften des ArbZG bzw. des KrFArbZG auch mehrere "Kurzschichten" bzw. "Einsatzzeiten" möglich.In einem 24-Stunden Zeitraum darf ein Kraftfahrer eine maximal höchstzulässige tägliche Lenkzeit von 10 Stunden erreichen und gleichzeitig eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden absolvieren ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten. Die kumulative Erholungszeit von 35 Stunden ist hierbei zwingend erforderlich. Eine Umsetzung dieser EuGH-Rechtsprechung ist durch die europarechtskonforme Auslegung von § 9 Absatz 1 i. V. m. § 11 Absatz 4 ArbZG gegeben.Auch nach dem Arbeitszeitgesetz sind die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechtsinstitute ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG ) dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
-Stunden-Zeiträume wird in § 1 Absatz 4 FPersV abgewichen, wobei es jedoch bei den wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten bleibt. Diese könnten nach dieser abweichenden Regelung beispielsweise zunächst an den Anfang der ersten Woche und folgend an das Ende der zweiten Woche gelegt werden. Rechtsvorschriften: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Fahrpersonalgesetz (FPersG) Fahrpersonalverordnung (FPersV) Verordnung ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
Bezug: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2.1, 2; 5.1, 2; 21a.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87.1.2 Vorbemerkung: Der Begriff Dienstzeitunterbrechung in obiger Frage entbehrt, ausgenommen eventueller tarifvertraglicher Regelungen, jeglicher Rechtsgrundlage. Der Arbeitstag eines Arbeitnehmers gemäß § 2 ArbZG (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
gilt für die höchstzulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)!Beispiel:"Schichtzeit 13 Stunden" - Diese beginnt im Anschluss an einer Tagesruhezeit.AZ = Arbeitszeit ; LZ = Lenkzeit ; FU = Fahrtunterbrechung ; BZ = Bereitschaftszeit0,5 h (AZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 0,5 h (LZ) - im Anschluss folgt eine Tagesruhezeit von 11 Stunden, danach könnte ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Die Vorschrift des § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist als Ergänzung zur VO (EG) Nr. 561/2006 zu sehen. Wesentliche Regelungsinhalte sind die Bereitschaftszeiten und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.Die Abgrenzung hinsichtlich der EG-Sozialvorschriften und dem deutschen Arbeitszeitgesetz besteht darin, dass in den EG-Sozialvorschriften die Lenkzeiten, die Fahrtunterbrechungen ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
beschriebenen Fällen jedoch nicht vor.Hinweis:Bei Übernahme eines im Geltungsbereich betroffenen Fahrzeugs sind diese Zeiträume entweder über die manuelle Erfassung als Arbeitszeit auf der Fahrerkarte nachzutragen oder aber der betroffene Zeitraum ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen (Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Nach § 21a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
genannten Fahrzeuge nicht zur Einlegung einer wöchentlichen Ruhezeit nach höchstens sechs 24-Stunden-Zeiträumen verpflichtet. Sie können die wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten auf einen Zweiwochenzeitraum verteilen." Der §1 Abs.4 FPersV bietet also die Möglichkeit, die Wochenruhezeiten im Block zu nehmen. Der letzte Satz des § 1 Abs. 4 FPersV spricht eindeutig von Ruhezeiten (Mehrzahl) und ermöglicht ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.Diese Fahrer haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
des Schaustellers, wenn er keinen Handel treibt. Fällt das Fahrzeug unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 10 FPesV, dann greift auch der § 21a des Arbeitszeitgesetzes www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html nicht. Gemäß § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des §3 Satz 1 (8 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329