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beschriebenen Fällen jedoch nicht vor.Hinweis:Bei Übernahme eines im Geltungsbereich betroffenen Fahrzeugs sind diese Zeiträume entweder über die manuelle Erfassung als Arbeitszeit auf der Fahrerkarte nachzutragen oder aber der betroffene Zeitraum ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen (Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Nach § 21a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten (Ausnahme: Er arbeitet während der Fahrt, z.B. durch Bearbeitung von Akten und Achtung: obige 45-Minuten-Regelung beachten!).Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen und die fahrpersonal- bzw. arbeitsschutzrechtliche Bewertung zu klären. ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
ist von Bedeutung, dass nur bei Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 eine Fahrtunterbrechung oder Ruhepause (Tagesruhezeit) nach Art. 9 Abs. 2 vorliegt.Bezüglich der Fragestellung hat die Fahrerin/ der Fahrer das Symbol für "Bereitschaftszeit" zu benutzen (Viereck), da die Voraussetzungen des § 21 a Arbeitszeitgesetz (Beschäftigung im Straßentransport) gegeben sind. Der Zeitraum auf der Fähre/dem Zug ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
der Fahrpersonalverordnung/FPersV findet Anwendung). Für diese Fahrzeuge ist der Einbau von Kontrollgeräten nicht vorgesehen, die ordnungsgemäße Benutzung ist daher nicht vorgeschrieben. Sofern ein Kontrollgerät eingebaut ist, braucht bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nicht verwendet werden. Ein vorhandenes digitales Kontrollgerät kann auf OUT (out of scope) gestellt werden. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
gilt für die höchstzulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)!Beispiel:"Schichtzeit 13 Stunden" - Diese beginnt im Anschluss an einer Tagesruhezeit.AZ = Arbeitszeit ; LZ = Lenkzeit ; FU = Fahrtunterbrechung ; BZ = Bereitschaftszeit0,5 h (AZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 0,5 h (LZ) - im Anschluss folgt eine Tagesruhezeit von 11 Stunden, danach könnte ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.Nähere Erläuterungen zu dieser sogenannten Handwerkerregelung sind ebenfalls dem v.g. Leitfaden zu entnehmen.Hinweis: Die Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz/ArbZG sind einzuhalten ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
außerhalb des Fahrzeugs nach Aushändigung durch den Fahrer mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus ist die zweijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zu beachten. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.In § 20 Abs. 5 FPersV wird Folgendes nochmals ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
. Bedingungen gilt die Bereitschaftszeit auch für Fahrer, welche sich nicht in einem Mehrfahrerbetrieb befindlichen Fahrzeug befinden, als gültige rechtskonforme Fahrtunterbrechung. Die in Artikel 7 Satz 1 und 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 genannten Zeiten von 15, 30 oder 45 Minuten sind einzuhalten. Bereitschaftszeiten von weniger als 15 Minuten werden nicht auf die tägliche Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
in Kartenschacht 2. Die verbrachte Zeit des Beifahrers ist Arbeitszeit, § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG findet keine Anwendung. Hinweis: Die Sozialvorschriften (Fahrpersonalverordnung, EG VO 561/2006, EWG VO 3821/85) finden keine Anwendung, wenn der PKW zur Personenbeförderung eingesetzt wird und das Fahrzeug nach Bauart und Ausstattung nicht geeignet ist mehr als neun Personen einschließlich des Fahrer ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
Wenn eine Fahrt im Rahmen einer generellen, personenbezogenen Nachweisverpflichtung durchgeführt wird, darf eine Person, die nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, dieses Fahrzeug nicht lenken. Die erweiterten Regelungen über die Mehrfahrerbesatzung gem. der Verordnung EG 561/2006 sowie des § 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) dürfen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden.Unabhängig ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15590
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Fahrerkarte sein. Er darf nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Um die Arbeitszeit von Anfang an zu erfassen, ist es wichtig, dass die Fahrerkarte gleich zu Beginn der Arbeitsschicht in das Gerät gesteckt wird und der Fahrer sich anmeldet.Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 5772
In dem vorgenannten Urteil wurde eine bereits bestehende gesetzliche Bestimmung aus dem Arbeitszeitgesetz durch das Europäische Gerichtshof verbindlich festgelegt und hat grundsätzlich gemäß § 21 a Arbeitszeitgesetz keine Relevanz zu den Ruhezeitenregelungen der Kraftfahrer.Nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 02.03.2023 ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
dieser Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte finden die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) (ausgenommen § 21a ArbZG) Anwendung. ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8096
Nein, nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen.Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14035
Ja, die Angabe ist nach Artikel 34 "Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern" Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 einzugeben. Hier heißt es:"(7) Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet. Ein Mitgliedstaat kann jedoch den Fahrern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 15589
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmü ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440