Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind Geld- und Werttransportdienste von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit?

KomNet Dialog 8096

Stand: 10.07.2009

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

Favorit

Frage:

Ich bin Angestellter in einem Geld- & Wertunternehmen. Unsere Fahrzeuge wiegen in der Regel um die drei Tonnen und sind auf maximal 3,5 Tonnen zugelassen. Nun meine Frage: Muss ein Geld- & Werttransporteur in einem LKW oder aber kleineren Fahrzeug mit Motometer eine Tachoscheibe benutzen, oder sin Geld- & Wertdienste von den Regelungen der Ruhe- & Lenkzeiten befreit?

Antwort:

Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 Fahrpersonalverordnung - FPersV in Verbindung mit  § 18 Abs. 1 Ziffer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.

Auf die Tätigkeiten der Fahrer und Beschäftigten dieser Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte finden die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG (ausgenommen § 21a ArbZG) Anwendung.

Die v.g. Vorschriften bietet z.B. das Bundesamt für Güterverkehr unter https://www.bag.bund.de an.