Ergebnisse 81 bis 100 von 106 Treffern
Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung im ö ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
der Fahrt mit Namen, Ausgangspunkt und Datum zu bezeichnen, ferner ist der Stand des Wegstreckenzählers beim Einlegen und bei der Entnahme des Schaublatts einzutragen. 3.) Bei Verwendung eines Kontrollgerätes nach Anhang IB der VO (EWG) 3821/85 (digital) muss die Fahrerkarte nicht gesteckt werden. Hinweis: § 57 a Abs. 1 StVZO trat außer Kraft am 1. Januar 2013 für erstmals in den Verkehr kommende ...
Stand: 23.05.2015
Dialog: 23912
-Kontrollgerätes besteht nicht. Ist in dem PKW mit einer zGM von 3500 kg jedoch ein EG-Kontrollgerät eingebaut, muss dieses gemäß § 1 Abs. 7 FPersV im Sinne von Artikel 13 EWG VO Nr. 3821/85 ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Fragestellung, dass beide Personen im Besitz einer Fahrerkarte und diese auch stecken müssen .Der Fahrer in Kartenschacht 1, der Beifahrer ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
zugeordnet sind, gibt es hierfür keine Ausnahme. Der Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs unterliegt den Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Der Einsatz der 5,1 t Einheit unterliegt den VOen 561/2006 sowie der 3821/85 mit allen daraus resultierenden Vorschriften (Kontrollgerät, Unternehmenskarte , Fahrerkarte , Datenspeicherung etc.). Sollte es sich bei Ihnen als Fragesteller um ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Art. 3 Buchstabe g).Für diese Art von Überführungsfahrten ist vom Fahrpersonal die Benutzung einer Fahrerkarte oder Schaublatt nicht erforderlich.Ist das Fahrzeug aber bereits angemeldet, gilt es als in Betrieb genommen. Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn es sich um eine Probefahrt im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten handeln würde.Bei Fahrten, die nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Dies ist z. B. dann gegengeben, wenn der Fahrer nicht als Fahrer, sondern Facharbeiter auf der Baustelle eingestellt ist und selber Arbeiten auf der Baustelle ausübt.Prüfen Sie für sich, ob bei einer vorliegenden Fahrt die o. g. Punkte zutreffend sind. Sollte dies der Fall sein, so ist die Fahrt nicht aufzeichnungspflichtig und kann ohne gesteckte Fahrerkarte durchgeführt ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
, die für diese Geräte eine Bauartgenehmigung erteilen, geprüft.Des weiteren unterliegen die digitalen Kontrollgeräte einer Interoperalitätsprüfung auf EU-Ebene, die garantiert, dass alle Geräte und Karten zusammen passen.2. Wie vertragen sich deutsche Fahrerkarten mit Fahrzeugen aus ausländischen Niederlassungen und damit anderen Sozialvorschriften?Hierzu siehe o.g Einführung und Antwort zu 1 ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält entsprechende Ausnahmeregelungen.In § 18 "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" heißt es u. a.:"(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendun ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18203
unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern von Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Zur Ihren Fragen: 1. Trifft eine der beiden oben genannten Ausnahmen zu, dann muss die Fahrerkarte nicht gesteckt werden. Das Kontrollgerät ist auf „Out of Scope“ zu stellen. 2. Ja. Das Kontrollgerät ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
eine Fahrerkarte zu stecken.Pannenhilfefahrzeuge sind solche Fahrzeuge, bei denen sich aus den Zulassungsunterlagen ergibt, dass sie als „Pannenhilfefahrzeuge“ anerkannt sind. Bei diesen Fahrzeugen muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Ziffer 22 „Als Pannenhilfsfahrzeug nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO anerkannt“ eingetragen sein.Als Pannenhilfefahrzeuge sind anerkannt:• Abschleppwagen ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
muss daher mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein und der Fahrer muss über eine eigene Fahrerkarte verfügen und diese auch verwenden.Nur bei Fahrten, die unter eine der unter Art. 13 der VO Nr. 561/2006/EG genannten Ausnahmen fallen, braucht das digitale Kontrollgerät nicht genutzt zu werden (out of scope).Generell hat der Fahrer eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
zum Lenken eingesetzt sind. Während der gesamten Lenkdauer (Lenkzeiten) muss eine weitere Fahrerkarte gesteckt sein. Nur während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebes ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer nicht erforderlich.Steigt wie in Ihrem Beispiel nach zwei bis drei Stunden ein neuer Fahrer zu, liegen die genannten Bedingungen der Mehrfahrerbesatzung nicht mehr vor. Somit ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Stuttgart. Für einzelne Fragestellungen bieten sich auch die "Hinweise zu den Sozialvorschriften" an, welche auf der Internetpräsenz des Bundesamt für Güterverkehr zum Download bereit stehen.Da auf Grund der von Ihnen beschriebenen Randbedingungen es auch zu aufzeichnungspflichtigen Fahrten kommen wird, sind alle potentiellen Fahrer mit Fahrerkarten auszustatten. Diese können über die zuständigen ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
Die Karte ist gegen fremden Zugriff zu schützen und somit beim Verlassen des Fahrzeuges (z. B. Duschen, Gaststättenbesuch) mitzunehmen.Daraus ergibt sich, dass ein Nachtrag zwingend notwendig ist. ...
Stand: 27.07.2021
Dialog: 43218
der manuellen Erfassungen von Tätigkeiten vorrangig gegenüber der Bescheinigung zu erstellen sind. Hinweis zur Praxis: In Deutschland haben die für die Sozialvorschriften zuständigen obersten Kontrollbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass auch Urlaubs- und Krankheitstage manuell als Ruhepause vom Fahrpersonal auf der Fahrerkarte nachgetragen werden können. Demnach kann auf eine zusätzliche ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
Fahrer zu befördern und unter den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen, haben grundsätzlich Aufzeichnungen (bspw. Eintragungen auf der Fahrerkarte, Schaublätter, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber) über Arbeits-, Lenk-, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen zu führen.Diese Aufzeichnungen sollen alle Zeiträume an jedem einzelnen Tag umfassen: Zeiten der Tätigkeit (Lenken ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561