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Wenn im Urlaub nicht anderweitig gewerblich gefahren wird, gilt der Erholungsurlaub als Ruhezeit und der Fahrer muss seine Fahrerkarte nicht mitführen. ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 44011
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
Ruhezeit zu beachten, dass die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause (45 h - 24h = 21h) ausgeglichen wird. Diese Ruhepause muss ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden und eine mindestens 9 stündige Ruhezeit ist anzuhängen.Ein Ausgleich der wöchentlichen Ruhezeit im Voraus kann nicht stattfinden. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
Zu der Frage "Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?" führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aus: "In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6501
Es ist zutreffend, dass das digitale wie auch analoge Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, wenn das Fahrzeug zum Zwecke der Reparatur oder zur Fahrzeugwäsche im Rahmen der Reparatur durch Werkstattmitarbeiter auf dem Gelände bewegt wird. Kommen die Fahrer nur zum Waschen der Fahrzeuge auf das Betriebsgeände, müssen die Kontrollgeräte weiterhin in Betrieb bleiben. Die Begründung liegt ...
Stand: 20.08.2012
Dialog: 4610
benötigt. Diese Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt;"Für Fahrten, die nicht die Bedingung einer Ausnahme erfüllen, muss bei Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen ein Kontrollgerät genutzt werden.Tageskontrollblätter können nicht geführt ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
mit entsprechenden Einrichtungen.Der Ausdruck "Pannenfahrzeuge" ist dem Verkehr zugeordnet (Reifenpanne, Motorpanne); es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge mit entsprechender Einrichtung zur Behebung vornehmlich technischer Störungen an Ort und Stelle mit Bordmitteln. Auslegungkriterien enthalten die Richtlinien über die Mindestanforderungen an Bauart und Einrichtung ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
) Nr. 561/2006. Regelmäßige Vorkommnisse wie regelmäßige Verkehrsstaus, vorhersehbare Wetterbedingungen und bekanntermaßen überfüllte Parkplätze/Rasthöfe stellen damit keine außergewöhnlichen Umstände dar; wohl aber größere Verkehrsunfälle, extreme Wetterbedingungen u. a. Ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist anhand einer Einzelfallbetrachtung zu entscheiden." (Hervorhebung durch KomNet) ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
nach einem aufgezeichneten Ereignis von der Fahrerkarte heruntergeladen werden. Diese 28 Tagesfrist gilt jedoch nur, soweit Daten auf der Fahrerkarte aufgezeichnet wurden. Dann aber, wenn eine Fahrerkarte nach dem Download, bzw. nach der Speicherung im Betrieb nicht mehr verwendet wird, muss die Fahrerkarte nicht alle 28 Kalendertage ausgelesen werden. Vielmehr muss die Fahrerkarte erst 28 Kalendertage nach der erneuten ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.Auf die entsprechenden Informationen unter https://www.bag.bund.de weisen wir hin.Bei Fahrten, für die keine Ausnahmeregelung gilt, muss dass Kontrollgerät vom Fahrer genutzt werden. Für diese Fahrten darf der Fahrer nur seine eigene persönlich auf ihn ausgestellte Fahrerkarte benutzen. Davon gibt ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
Die Karte ist gegen fremden Zugriff zu schützen und somit beim Verlassen des Fahrzeuges (z. B. Duschen, Gaststättenbesuch) mitzunehmen.Daraus ergibt sich, dass ein Nachtrag zwingend notwendig ist. ...
Stand: 27.07.2021
Dialog: 43218
den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit nachgetragen hat (Art. 15 Abs. 3 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85). Soweit ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wird, muss der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit auf der Rückseite des nächsten im Anschluss an die Ruhezeit verwendeten Schaublattes nachtragen. Bei Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t ohne ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 4729