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Wer hat die Kosten für die Fahrerkarte zu tragen?

KomNet Dialog 4729

Stand: 15.09.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Wer hat die Kosten für die Fahrerkarte zu tragen? Das jeweilige Unternehmen oder der Mitarbeiter (Fahrzeugführer)? Auf welcher Rechtsgrundlage?

Antwort:

Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.


Diese Frage müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ggf. mit Unterstützung des Betriebsrates oder der Gewerkschaft, klären.