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, ist hier kein Bedarf an einer Fahrtunterbrechung, da diese erst nach spätestens 270 Minuten Lenkzeit folgen muss. ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8016
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt, während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus „andere Arbeit“ und geht seiner Arbeit außerhalb des Fahrzeuges nach. Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von jemand anderem genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 3141
Die erste Annahme ist nur zum Teil richtig. Gemäß Art. 48 der VO(EU) 165/2014 sind am 02.03.2015 lediglich die Artikel 24; 34 und 45 in Kraft getreten. Der hier angesprochene Art. 34 regelt die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern. In Art. 34 Abs.3a und b in Verbindung mit Abs. 5 wird auf EU-Basis verbindlich festgelegt, dass alle im Abs. 3 genannten Zeiten, die bei Verwendung eines digita ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Fahrpersonalrecht gemäß § 2 Abs. 4, Abs. 5Die Verpflichtung zur Benutzung der Unternehmenskarte besteht ebenfalls, diese ist erforderlich und ist zu Beginn des Mietzeitraums in den Fahrtenschreiber zu stecken. Nach dem Loginvorgang ist diese wieder aus dem Fahrtenschreiber zu entfernen.Damit ist das Unternehmen am Fahrtenschreiber ordnungsgemäß angemeldet und der Fahrer kann die geplante Fahrt mit ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42661
Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Nummer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.Auf die Tätigkeiten der Fahrerin/ der Fahrer und Beschäftigten dieser Sp ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8096
werden auch entsprechende Fahrberechtigungen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurden. Die Möglichkeit eine Fahrerlaubnis anzuerkennen, welche in einem sog. Drittland erteilt wurde, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden, ggf. sind hierzu weitere Unterlagen, z. B. eine amtlich beglaubigte Übersetzung ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts.Das bedeutet, dass der Entleiher dem Leiharbeitnehmer die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage auszustellen hat. Im Zweifelsfall muss der Entleiher sich mit dem Verleiher ...
Stand: 29.12.2021
Dialog: 13411
Orten verbracht werden, kann z. B. durch Rechnung eines Hotels, einer Pension usw. nachgewiesen werden, dass die Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht wurde. Eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit mit Ausgleichszeiten einer anderen verkürzten wöchtlichen Ruhezeit ist keine regelmäßige wöchtliche Ruhezeit. Vor und nach dieser Ruhezeit muss eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit liegen ...
Stand: 16.08.2014
Dialog: 21814
:"Fahrzeuge, die über eine zHM bis einschließlich 2,8 t verfügen, unterliegen nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Fahrzeuge, die mit einem Anhänger über mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zHM verfügen, müssen Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der FPersV einhalten und aufzeichnen. Ein Fahrtenschreiber muss nicht eingebaut sein, ein vorhandener Fahrtenschreiber muss jedoch ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 11820
III Artikel 11 Anhang zum AETRDie Bescheinigung ist dem Fahrer vom Unternehmer vor Fahrtantritt auszustellen. Die Bescheinigung muss eine Begründung enthalten, warum der Fahrer keine Aufzeichnungen vorlegen kann. Darüber hinaus unterliegt die Bescheinigung nach § 20 FPersV in Deutschland keinen Formerfordernissen. In Deutschland können daher in einem Dokument auch mehrere Tage und unterschiedliche ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
werden. In diesen Fällen muss eine Fahrerkarte gesteckt werden. ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
das freie Verteilen dieser Ruhezeiten innerhalb des zwei Wochenzeitraumes. Es muss nicht ein Teil der Ruhezeit in einer Woche liegen, damit diese Ruhezeit einer Woche zugeordnet werden kann. Frage 2: Ja, bei der Planung der Wochenruhezeiten in einem Zweiwochenzeitraum kann der Unternehmer sowohl mit zwei regelmäßigen Wochenruhezeiten als auch mit einer regelmäßigen und einer verkürzten Wochenruhezeit ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Lenkzeit:- höchstens 56 Stunden.Lenkzeit/Doppelwoche:- höchstens 90 Stunden.Wöchentliche Ruhezeit:- mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit.Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit:- 24 Stunden, dann muss aber in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Stunden eingehalten sein. Außerdem muss die Verkürzung auf 24 Stunden innerhalb von drei Wochen ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Ausnahme von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinfällig. Somit muss das Kontrollgerät ordnungsgemäß bedient und die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beachtet werden. ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
aufgehoben und der Fahrer muss seinen manuellen Nachtrag für die Zeit, in welcher er die Fahrerkarte entnommen hatte, durchführen.Die Nutzung des OUT-Betriebs ist weder verpflichtend (die Einstellung kann freiwillig vorgenommen werden), noch gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Dauer der Einstellung. ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
bis donnerstags "out-Buchung"; freitags ganztägige Aufzeichnung aller Tätigkeiten, wenn die Rückfahrt zum Betriebssitz erfolgt. Grundsätzlich ist die "out-Buchung" für einen Fahrer, der ein abgeschlossenes Betriebsgelände befährt und dort selber Tätigkeiten durchführen muss, unzweckmäßig, da er vor dem Verlassen dieses Geländes verpflichtet ist, alle abgeleisteten Tätigkeiten manuell nach zu buchen. ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24454