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Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Die Hausmüllabfuhr ist ein Verkehrsunternehmen im Sinne der Verordnung (EG) 561/2006 und ist nicht von Art. 10 Absatz 1 befreit.Das Akkordlohnverbot ist zusätzlich auch national in § 3 Fahrpersonalgesetz geregelt, wonach Fahrpersonal nicht nach zurückgelegten Fahrstrecken oder Mengen der beförderten Güter bezahlt werden darf. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42572
Die wöchentliche Ruhezeit umfasst nach Artikel 4 Buchstabe h) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006:"„wöchentliche Ruhezeit“ den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ umfasst;— „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden;— „reduzierte ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
Die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden von den VO (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 erfasst.Gem. Artikel 3 Buchstabe f VO (EG) Nr. 561/2006 sind "besondere Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden" von der Verordnung befreit. Es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
auf dem Tageskontrollblatt/Schaublatt endet, die Ruhezeit nachtragen.Beispiel 2: Ein Fahrer hat eine Bescheinigung ausgestellt bekommen. Es ist möglich die Bescheinigung so auszustellen, dass diese um 23:59 eines Tages endet. Den Zeitraum, bis zu welchem die Bescheinigung vorliegt, trägt der Fahrer mit dem Fragezeichen-Symbol nach. Ab 0:00 des darauffolgenden Tages hat der Fahrer dann seine Ruhezeit nachzutragen. Somit ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 29562
ist entsprechend zu dokumentieren. Wichtig ist, dass der Fahrer seine Zeiten (bspw. Bereitschaftszeit, Arbeitszeit, usw. ...) ordnungsgemäß mittels Fahrtenschreiber dokumentiert!Hinweis:Die Regelung des § 21a ArbZG gilt nur für Beschäftigte, die Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst (siehe hierzu auch Artikel 8 Absatz 6 VO (EG) Nr. 561/2006). Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer über seine Zeit frei ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
mit der Verordnung (EG) Nr. 581/2010 europaweit festgelegt, dass innerhalb von 90 Tagen die relevanten Daten der Fahrzeugeinheit heruntergeladen werden müssen. Den Zeitpunkt der Speicherung der Daten der Fahrerkarte im Betrieb regelt ebenfalls die Verordnung (EG) Nr. 581/2010 bzw. § 2 Abs. 5 der FPersV. Danach hat der Unternehmer sicherzustellen, dass die relevanten Daten spätestens 28 Tage ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
erforderlich.Reine Transporte über 3,5 t zgG unterliegen sofern es sich nicht um Werkverkehr handelt der EG-Lizenzpflicht.Aus der Fragestellung ist jedoch zu entnehmen, dass hier handwerkliche Tätigkeiten im Ramen eines selbstständigen Unternehmens für eine andere Firma durchgeführt werden.In diesem Fall ist die Handwerkerausnahme der Fahrpersonalverordnung - gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 bis einschliesslich 3,5 t zgG ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
der restlichen Zeit jedoch obligatorisch; (Artikel 4 Buchstabe o) Verordnung EG 561/2006, www.bag.bund.de ). Grundsätzlich gilt, dass innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der voran gegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben muss. Davon abweichend muss ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
eingehalten werden. § 1 Absatz 1 Nr. 2 FPersV schreibt, mit Zugriff auf Artikel 8 [Ruhezeit] Absatz 6 Verordnung (EG) Nr. 561/2006, für diesen Personenkreis die Einhaltung von wöchentlichen Ruhezeiten vor: In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten: – zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder – eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814