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ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen." In dem Fall ist dann bei einem Kontrollgerät nach Anhang 1 - analoges Kontrollgerät - (Tachoscheiben) wie folgt zu schalten:Nach Ankunft im Wartebereich auf Ruhezeit (Kennzeichen Bett ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z. B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15709
Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes.Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen.Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be- und Entladetätigke ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gewertet.Ruhepausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz werden erfüllt, wenn eine gesetzlich konforme Fahrtunterbrechung gemäß der o.g. Verordnung eingelegt wurde. Demnach muss nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden keine erneute Pause (Arbeitsunterbrechung) eingelegt werden. ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21898
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit einer weiteren Fahrerin/ eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Der Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßigen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v. g. Verordnung) bei Inanspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf die Fahrerin/ der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen. Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter - Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge) - Tageskontrollblätter - Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, kei ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
dienen und die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.Somit haben Kraftfahrer für Fahrten, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, in allen Mitgliedstaaten dieselben Bedingungen bzw. gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
. Von der Ausnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind nur Fahrten erfasst, die ausschließlich der Wartung und Instandhaltung dienen (direkt an bestehenden Anlagen).Zu betrachten ist auch noch das zGG vom Gespann. Ab einem zGG von größer 3,5 t besteht eine Einbaupflicht für ein Kontrollgerät. Damit verbunden ist dann der Einsatz von Fahrerkarten für das Fahrpersonal sowie weitere Pflichten ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
von Pannenhilfsfahrzeugen vom 24. Januar 1969. Sie sind im Fahrzeugschein als solche bezeichnet ("als Pannenhilfsfahrzeuge nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO anerkannt").Bergungsfahrzeuge, die als "LKW für Fz.-Beförderung" zugelassen sind, sind nicht als Pannenhilfefahrzeuge anzusehen und fallen unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Werden also liegengebliebene Fahrzeuge abgeschleppt und ist im Fahrzeugschein ein entsprechender ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von m ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833